Manchmal ist es schon sehr erstaunlich, welche Antworten man hier zu einem ganz konkret geschilderten Problem bekommt, oder?
Mit Sachen-Anhalt habe ich dienstlich ganz wenig zu tun. Wenn ich mich nicht ganz arg irre, dann ist LSA das Bundesland, das sich außerstande sieht, die Arbeit des Bundes durch seine Nachwuchskräfte zu unterstützen.
Interessehalber habe ich die mir zur Verfügung stehenden Datenbanken durchgesehen, aber keine aktuelle Rechtsgrundlage für die Würdigung eines Dienstjubiläums gefunden. Entdeckt habe ich lediglich ein Urteil des VG Magdeburg vom 20.07.2012 mit dem Aktenzeichen 5 A 251/11. Danach richtete sich die Würdigung damals nach, "AV des MJ vom 14.04.1998" „Ehrung bei einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren“. Ich vermute, dass das immer noch so ist.
Gemäß I Abs. 2 Satz 2 der AV beginnt die für die Ehrung maßgebliche Dienstzeit mit der Berufung in ein Richter- oder Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt. Andere Zeiten können nach I Abs. 6 der genannten AV nur eingeschränkt berücksichtigt werden wenn folgende Voraussetzung vorliegt:
„Soweit Dienstzeiten bis zum 15.04.1996 (Inkrafttreten der Verordnung zur Aufhebung der Jubiläumsverordnung vom 11.03.1996, GVBl. LSA S. 136) bereits aktenkundig berechnet wurden oder bis zum 30.09.1998 gegenüber der personalaktenführenden Stelle urkundlich belegt werden, gelten diese fort.“
Ich hoffe, das hilft Ihnen bei Ihrer Suche etwas, mehr kann ich nicht dazu beitragen.