Autor Thema: [ST] Berechnung Dienstjubiläum  (Read 2950 times)

beelzebub

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[ST] Berechnung Dienstjubiläum
« am: 14.01.2021 14:53 »
Moin zusammen,

ich wurde mit der Frage konfrontiert, wie sich die Dienstjahre für das 25 jährige Dienstjubiläum berechnet.
Konkret hat der betreffende Kollege seine Ausbildung bei der Deutschen Reichsbahn 0988 begonnen, iost 1992 zur Bundeswehr für 4 Jahre und hat 1996 bei der Justitz eine Ausbildung absolviert. Seit 1998 ist er Beamter auf Probe.

Seitens der Geschäftsleitung wurde ihm mitgeteilt, dass erst ab Beginn der Ernennung zur Probe die Zeit "läuft". Allerdings haben mehrere Kollegen, die nach ihm den selben Werdegang (Zeitsoldat / Ausbildung Justitz) genommen haben, bereits ihre "Schmuckurkunde" (und mehr isses ja nicht) bekommen haben.

Es wird sich auch auf einen diesbezüglichen Erlass des Ministeriums der Justitz verwiesen, ohne das man diesen vorlegen kann/will...

Wer mit LSA im Betreff nix anfangen kann - Land Sachsen-Anhalt  ;)
« Last Edit: 15.01.2021 02:35 von Admin2 »

Eukalyptus

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Antw:[LSA] Berechnung Dienstjubiläum
« Antwort #1 am: 14.01.2021 18:50 »
Nicht dass es dir direkt etwas nutzen würde, aber für den Bund gilt die Dienstjubiläumsverordnung (DJubVO) die eine Anrechnung von Ausbildungs- und Zeiten hauptberuflicher Tätigkeiten bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren vorsieht und die genannten Zeiten abdeckt.


beelzebub

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Antw:[LSA] Berechnung Dienstjubiläum
« Antwort #2 am: 14.01.2021 21:40 »
Das nutzt mir in meinem, oder besser im Fall des Kollegen leider nichts, weil in Sachsen-Anhalt scheint das anders geregelt zu sein. Leider habe ich bisher nichts offizielles in Erfahrung bringen können, daher mein Versuch hier.

Gerda Schwäbel

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Antw:[LSA] Berechnung Dienstjubiläum
« Antwort #3 am: 14.01.2021 23:15 »
Manchmal ist es schon sehr erstaunlich, welche Antworten man hier zu einem ganz konkret geschilderten Problem bekommt, oder?

Mit Sachen-Anhalt habe ich dienstlich ganz wenig zu tun. Wenn ich mich nicht ganz arg irre, dann ist LSA das Bundesland, das sich außerstande sieht, die Arbeit des Bundes durch seine Nachwuchskräfte zu unterstützen.

Interessehalber habe ich die mir zur Verfügung stehenden Datenbanken durchgesehen, aber keine aktuelle Rechtsgrundlage für die Würdigung eines Dienstjubiläums gefunden. Entdeckt habe ich lediglich ein Urteil des VG Magdeburg vom 20.07.2012 mit dem Aktenzeichen 5 A 251/11. Danach richtete sich die Würdigung damals nach, "AV des MJ vom 14.04.1998" „Ehrung bei einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren“. Ich vermute, dass das immer noch so ist. 

Gemäß I Abs. 2 Satz 2 der AV beginnt die für die Ehrung maßgebliche Dienstzeit mit der Berufung in ein Richter- oder Beamtenverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt. Andere Zeiten können nach I Abs. 6 der genannten AV nur eingeschränkt berücksichtigt werden wenn folgende Voraussetzung vorliegt:

„Soweit Dienstzeiten bis zum 15.04.1996 (Inkrafttreten der Verordnung zur Aufhebung der Jubiläumsverordnung vom 11.03.1996, GVBl. LSA S. 136) bereits aktenkundig berechnet wurden oder bis zum 30.09.1998 gegenüber der personalaktenführenden Stelle urkundlich belegt werden, gelten diese fort.“

Ich hoffe, das hilft Ihnen bei Ihrer Suche etwas, mehr kann ich nicht dazu beitragen.

beelzebub

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Antw:[ST] Berechnung Dienstjubiläum
« Antwort #4 am: 19.01.2021 04:35 »
Vielen Dank, mit dieser Info kann man was anfangen  :)