Autor Thema: Höhergruppierung abgelehnt TV-H  (Read 3063 times)

TVH

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Höhergruppierung abgelehnt TV-H
« am: 14.01.2021 15:34 »
Hallo,

ich falle gleich mit der Tür ins Haus.

Im Jahr 2016 wurden bei uns an der Hochschule alle Fachinformatiker von E6 in E8 hochgruppiert, die Tätigkeitsbeschreibungen wurden neu erstellt und bestimmte höherwertige Tätigkeiten wurden dabei übertragen.
Jeder Fachinformatiker sollte den Änderungsvertrag unterschreiben, dabei wurde die Entgeltgruppe 6 durch die 8 ersetzt.

Letztes Jahr haben einige Fachinformatiker eine Höhergruppierung gemäß Änderungstarifverträge Nr. 16 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessens (TV-H) und Nr. 11 zum TVÜ-H schriftlich beantragt. Monate lang ist nichts passiert, bis dann letzte Woche die Absage kam mit dem Begründung, dass die neue Entgeltordnung für die Fachinformatiker nicht greife, weil alle im Abschnitt I (allgemeiner Teil) eingruppiert sind.

Nach der EGO TV-H 10/2014 sind im Teil 1 Verwaltungsdienstmitarbeiter zu finden, hätte es nicht Teil 2 Abschnitt 11 " Beschäftigte in der Informationstechnik" sein müssen?

Wurde schon im Jahr 2016 der Fehler gemacht und falsch eingruppiert? Wenn es falsch ist, wie gehe ich am besten dagegen vor? Wenn ich weiterhin in den Abschnitt eingruppiert bleibe, habe ich nicht mal Anrecht auf die neue Entgeltgruppenzulage oder zukünftige Verbesserungen für IT-Angestellten?

Liebe Grüße

Spid

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Antw:Höhergruppierung abgelehnt TV-H
« Antwort #1 am: 14.01.2021 15:42 »
TB sind stets richtig eingruppiert und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Der AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung, die selbige nicht tangiert. Beschäftigte in der Informationstechnik sind entsprechend des gleichnamigen Abschnitts eingruppiert. Einen Eingruppierungsirrtum des AG korrigiert man mittels einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

TVH

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Antw:Höhergruppierung abgelehnt TV-H
« Antwort #2 am: 14.01.2021 16:12 »
Liegt hier also definitiv ein Eingruppierungsirrtum vor?!

Gleich mit der Keule (Eingruppierungsfeststellungsklage) draufhauen?

Angenommen ich habe Erfolg mit der Eingruppierungsfeststellungsklage, wie weit zurück würde es greifen?

Danke

Lg

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung abgelehnt TV-H
« Antwort #3 am: 14.01.2021 16:22 »
Sofern Du Beschäftigter in der Informations- und Kommunikationstechnik bist, ja.

Ja.

Soweit der Eingruppierungsirrtum zurückreicht.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung abgelehnt TV-H
« Antwort #4 am: 14.01.2021 16:45 »
Monetär aber nur 6 Monate.
Und zwar ab Geltendmachung.