Autor Thema: [NW] Anwärter ab September Nebeneinkünfte für das ganze Jahr nachweisen?  (Read 1795 times)

Lieselotte

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Hallo Zusammen!

Ich weiß, ich könnte einfach meine Ausbildungsleitung fragen. Allerdings verstehen wir uns gar nicht gut und ich möchte ihr kein Futter über mich geben, geschweige denn mehr mit ihr zutun haben als ich muss.
Es geht um folgendes; Ich habe einen Nebenjob und wollte diesen nicht aufgeben und habe ihn mir deshalb genehmigen lassen. War auch alles kein Thema. Nun muss ich ja nach §15 Nebentätigkeitsverordnung meine Nebeneinkünfte offen legen. Jetzt zur Frage, muss ich die Nebeneinkünfte des GANZEN Jahres offen legen, obwohl ich erst seit September verbeamtet bin? Oder erst ab September? Ich finde absolut nichts dazu und bisher konnte mir keiner der Kollegen die Frage beantworten.

Danke schonmal.
« Last Edit: 17.01.2021 00:52 von Admin2 »

Pepper2012

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Um welches Bundesland geht es denn?

Lieselotte

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Sorry, NRW

BüroLurchNRW

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Du bist erst seit September dabei und hast jetzt schon keinen guten Draht zur Ausbildungsleitung? Ohjeeee...
Diese ist aber auch eigentlich nicht für die Abrechnung zuständig. Dafür sitzt ja normalerweise jemand anderes in der Personalabteilung und derjenige könnte dir die Frage sicherlich problemlos beantworten, ohne dass du Kontakt zur Leitung haben müsstest.

Pepper2012

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Ich nehme mal an, es geht um eine NT außerhalb des öD. Um welche Art der Tätigkeit handelt es sich; ist der Verdienst flexibel oder fix und kommst Du überhaupt über die 1.200 €-Grenze?

Lieselotte

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Genau. Die NT ist komplett flexibel. Klar seit September achte ich natürlich darauf, dass ich nicht über meine WOchenarbeitszeit komme, aber davor sprich von Januar-August hab ich nicht darauf geachtet weil ich ja niemanden eine Rechenschaft schuldig war. Da habe ich das voll ausgeschöpft. Deshalb würde ich für dieses Jahr über die 1200 € kommen.

Ich habe dort vorher 2 Jahre als Angestellte gearbeitet und deshalb weiß ich auch, dass man mit solchen Fragen nicht in die Personalabteilung gehen brauch. Das gleicht einem Kreuzverhör.

2strong

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Es sind erst seit September Nebeneinkübfte im Sinne der Verordnung...

Lieselotte

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So hab ich das ganze noch nicht gesehen. Das Wort Kalenderjahr hatte mich verunsichert.

Super! Vielen Dank!  :D