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[NW] Anwärter ab September Nebeneinkünfte für das ganze Jahr nachweisen?

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Lieselotte:
Hallo Zusammen!

Ich weiß, ich könnte einfach meine Ausbildungsleitung fragen. Allerdings verstehen wir uns gar nicht gut und ich möchte ihr kein Futter über mich geben, geschweige denn mehr mit ihr zutun haben als ich muss.
Es geht um folgendes; Ich habe einen Nebenjob und wollte diesen nicht aufgeben und habe ihn mir deshalb genehmigen lassen. War auch alles kein Thema. Nun muss ich ja nach §15 Nebentätigkeitsverordnung meine Nebeneinkünfte offen legen. Jetzt zur Frage, muss ich die Nebeneinkünfte des GANZEN Jahres offen legen, obwohl ich erst seit September verbeamtet bin? Oder erst ab September? Ich finde absolut nichts dazu und bisher konnte mir keiner der Kollegen die Frage beantworten.

Danke schonmal.

Pepper2012:
Um welches Bundesland geht es denn?

Lieselotte:
Sorry, NRW

BüroLurchNRW:
Du bist erst seit September dabei und hast jetzt schon keinen guten Draht zur Ausbildungsleitung? Ohjeeee...
Diese ist aber auch eigentlich nicht für die Abrechnung zuständig. Dafür sitzt ja normalerweise jemand anderes in der Personalabteilung und derjenige könnte dir die Frage sicherlich problemlos beantworten, ohne dass du Kontakt zur Leitung haben müsstest.

Pepper2012:
Ich nehme mal an, es geht um eine NT außerhalb des öD. Um welche Art der Tätigkeit handelt es sich; ist der Verdienst flexibel oder fix und kommst Du überhaupt über die 1.200 €-Grenze?

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