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Beförderung nach Probezeit mit gleichzeitiger Ernennung BaL

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BalBund:
Dem ist nicht so. Die Verkürzung der Wartezeit auf ein Jahr ist in der obersten Bundesverwaltung mittlerweile mehr Regel als Ausnahme. Durch verschiedene Verbeamtungsaktionen sind TB zum Zuge gekommen, die eben die Vorerfahrung auf dem DP haben und somit die Verkürzung bekommen haben (teilweise wurde auch direkt auf Lebenszeit verbeamtet, allerdings im hD).

Allerdings könnte hier der Beurteilungsstichtag Probleme mit der Annahme machen, sofern dieser innerhalb der Probezeit lag.

Ansonsten ist das Einstiegsamt nicht als Garantie für den Aufstieg zu verstehen, nur wer sich dort bewährt und entsprechend benotet ist, kann - solange Haushaltsstellen vorhanden sind - aufsteigen. Welche Note erforderlich und wie viele Plätze vorhanden sind, kann Dir meist der ÖPR zuverlässig beantworten.


--- Zitat von: 2strong am 14.01.2021 22:56 ---Ich gehe davon aus, dass entsprechende Verkürzungen der Wartezeit in allen Bundesbehörden eine seltene Ausnahme darstellen. Dass ein BM hier auf Sachbearbeiterebene eine Ausnahme macht, halte ich für besonders unwahrscheinlich, zumal Du wohl nicht gerade im Leitungsstab eingesetzt bist.

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2strong:

--- Zitat von: BalBund am 14.01.2021 23:09 ---Dem ist nicht so.

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Und ob dem so ist!


--- Zitat von: BalBund am 14.01.2021 23:09 ---Die Verkürzung der Wartezeit auf ein Jahr ist in der obersten Bundesverwaltung mittlerweile mehr Regel als Ausnahme.

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Was meinst Du? Die Wartezeit beträgt doch lediglich ein Jahr. Was soll da auf ein Jahr gekürzt werden?


--- Zitat von: BalBund am 14.01.2021 23:09 ---Durch verschiedene Verbeamtungsaktionen sind TB zum Zuge gekommen, die eben die Vorerfahrung auf dem DP haben und somit die Verkürzung bekommen haben (teilweise wurde auch direkt auf Lebenszeit verbeamtet, allerdings im hD).

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In welchem Zusammenhang steht das zu der Situation des Fragestellers, der vor Ablauf eines Jahres nach Ernennung zum BaL befördert werden möchte?


--- Zitat von: BalBund am 14.01.2021 23:09 ---Ansonsten ist das Einstiegsamt nicht als Garantie für den Aufstieg zu verstehen, nur wer sich dort bewährt und entsprechend benotet ist, kann - solange Haushaltsstellen vorhanden sind - aufsteigen. Welche Note erforderlich und wie viele Plätze vorhanden sind, kann Dir meist der ÖPR zuverlässig beantworten.

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Das ist theoretisch zutreffend, praktische Relevanz hat es gleichwohl nicht. Bis A 11, vielfach auch A 12 ist die Planstellensituation in allen Obersten Bundesbehörden völlig unkritisch. Da sind Beförderungen im Jahresturnus möglich und verzögern sich lediglich aufgrund interner Beschränkungen wie z. B. vereinbarten Standzeiten um wenige Jahre.

Kimonbo:
2strong, dann kann ich doch sicherlich mit einer Beförderung auf A10 rechnen. Wenn es bei dem Referenten so war, im gleichen Team (!) dann werden sie es bei mir auch machen müssen

EiTee:

--- Zitat von: Kimonbo am 15.01.2021 09:15 ---2strong, dann kann ich doch sicherlich mit einer Beförderung auf A10 rechnen. Wenn es bei dem Referenten so war, im gleichen Team (!) dann werden sie es bei mir auch machen müssen

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Nein kannst du nicht. Wie bereits erwähnt wurde, es gibt kein Anrecht auf eine Beförderung, geschweige denn, dass dies passiert, weil es bei anderen auch passiert ist.

2strong:
Genau. Damit kann generell nicht gerechnet werden. Weshalb das bei Deinem Kollegen dazu kam, wird besondere Ursachen haben. Kennst Du seine Beurteilungsnoote?

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