Guten Tag,
eine Frage habe ich, hier die Fakten:
- Einstellung als BaP mit A9g Stufe 4 ist auf Bündelstelle (gD A9g/A13g, Sachbearbeiter in einem Bundesministerium) erfolgt
- verkürzte Probezeit, die zum 1.5.21 beendet sein wird, Beurteilung wird mit Note 2 bewertet sein
Frage: Erfolgt die Ernennung zum BaL mit gleichzeitiger Beförderung ins 1. Beförderungsamt A10?
Das würde doch Sinn machen, sozusagen als Belohnung für das eine Jahre bestandene Probezeit
Viele Grüße