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Kurzarbeit SuE möglich
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Sumsi145:
Hallo, ich arbeite in einer kommunalen Kindertagesstätte in Bayern. Wir haben derzeit keinen Rrgelbetrieb, haben aber ca. 30 Kinder in der Notbetreuung anwesend. Ab 20.01 hat der Arbeitgeber (die Gemeinde) Kurzarbeit beantragt. Ist dies überhaupt möglich? Im Internet findet man immer wieder sie Aussagen, dass der Kurzarbeiter Tarifvertrag nicht für Sue gilt.
Liebe Grüße
Spid:
Der TV COVID kann auch im Bereich SuE angewandt werden. Die Kurzarbeit hat aber keine Auswirkungen auf das Entgelt, siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.0.html.
Sumsi145:
Das ist interessant. Unser Arbeitgeber informierte uns, dass wir unser Gehalt bis 95% aufgestockt bekommen, außerdem wird unser vorausgezahltes Januar Gehalt mit dem Februar Gehalt verrechnet und damit gekürzt.
Was sind denn das für Vereinbarungen bzgl. Aufstockungen bis 90 % bzw. 95 %
Spid:
Die sind im Tarifregime des TVÖD unbeachtlich. Sie entfalten ihre Wirkung lediglich in einigen TV-N und im TV-WW NW. So der AG das Entgelt kürzt, findet sich im verlinkten Thread ein Musterantrag, um dagegen vorzugehen.
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