Autor Thema: Teilzeitarbeit  (Read 2199 times)

SUElerin2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Teilzeitarbeit
« am: 15.01.2021 09:30 »
Hallo zusammen

Ich würde gerne von 39 auf 31 Stunden meine Arbeitszeiten reduzieren.
Bin mir unsicher ob ich das befristeten will oder sofort unbefristet die Reduzierung beantrage. (mein Mann stockt seine Stunden dementsprechend auf)
Frage mich ob es ein mo gibt, was mich absichert, denn eigentlich würde ich gerne in 4 oder 5 Jahren die Möglichkeit haben entweder wieder in Vollzeit zu arbeiten oder aber in Teilzeeit zu bleiben.
Habe von der  sog. Brückenteilzeit gelesen, wo ich 5 jahre befristen könnte. Bin bei dem Modell aber noch nicht ganz schlau draus geworden wie es nach den 5 Jahren weiter geht. Habe ich da überhaupt die Möglichkeit weiter in Teilzeiz zu arbeiten oder muss ich zurück in Vollzeit? Hat der AG hier das Recht zu bestimmen?
Oder nehme ich die normale 2 Jahres Frist, aber auch hier hat der AG nach der Zeit die Möglichkeit zu bestimmen wie es weiter geht, oder?

Bin etwas ratlos und suche deshalb dieses Forum auf, da hier viele kluge Köpfe lesen und schreiben.
Bin im tvöd sue, jedoch ist das wohl nicht wichtig in dem Kontext...

Würde mich freuen wenn mir jmd helfen könnte

Spid

  • Gast
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #1 am: 15.01.2021 09:34 »
Welche "normale 2 Jahres Frist"?

Die tarifliche Regelung zur Teilzeit sieht unter den in §11 Abs. 1 Satz 1 genannten Umständen einen Anspruch auf Teilzeit vor, sofern der AG nicht durch tatsächliche Gründe an der Erfüllung gehindert ist. Sie ist auf Verlangen des AN auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Sie kann verlängert werden.

SUElerin2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #2 am: 15.01.2021 09:53 »
Das klingt ja spannend. Mir würde vom Betriebsrat gesagt das ein TEilzeitantrag aufgrund des Teilzeiz und Befristungsgesetzt max 2 Jahre befristet sein darf und wie bei Arbeitsverträgen keine weitere Befristung mehr möglich ist. Zudem sagten sie, dass der AG nach den 2 Jahren die Möglichkeit hat mich quasi zwingen zu können wieder vollzeit arbeiten zu müssen.. Und mir geht es darum das ich selbst bestimmen will wie es zb in 5 Jahren, wenn die Kinder in Klasse 6 und 9 sind, beruflich weiter geht bei mir

Spid

  • Gast
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #3 am: 15.01.2021 09:54 »
Das TzBfG ist kein Gegenstand dieses Unterforums. Hier geht es um die tariflichen Regelungen.

SUElerin2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #4 am: 15.01.2021 09:56 »
Mir geht's ums gesamte...

Spid

  • Gast
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #5 am: 15.01.2021 09:59 »
Zu den tariflichen Regelungen, die Gegenstand dieses Unterforums sind, habe ich hinreichend ausgeführt.

Lars73

  • Gast
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #6 am: 15.01.2021 10:00 »
Der TVöD trifft günstigere Regelungen als das Gesetz. Wenn der Tarifvertrag Anwendung findet stützt man sich beim Antrag darauf. Das Gesetz steht dem nicht entgegen. Wenn man rechtliche Beratung sucht muss man sich im klaren srin, dasd Betriebsräte unterschiedlich gut qualifiziert sind...

SUElerin2020

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 48
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #7 am: 15.01.2021 10:08 »
Ich danke euch.
Also.. Ich arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen. Unser Vertrag ist angelehnt an den tvöd sue. Wie bekomme ich heraus ob das was ihr geschrieben habt bei uns Anwendung findet?

Lars73

  • Gast
Antw:Teilzeitarbeit
« Antwort #8 am: 15.01.2021 10:09 »
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TVöD?