Wenn dir der Rentenbescheid im Dezember 2020 zugestellt wurde und es sich um eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit handelt, hat dein Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2021 geruht, so dass für das Jahr 2021 kein tariflicher Urlaubsanspruch verbleibt, aber für das Jahr 2020 der volle tarifliche Urlaubsanspruch besteht. Du hättest also Anspruch auf Urlaubsabgeltung (nicht Urlaubsgeld!) für den gesamten Urlaub des Jahres 2020, sofern du noch keine Urlaubstage verbraucht hast, bevor du krank wurdest. Falls der Rentenbescheid vor Dezember 2020 zugestellt wurde, hat dein Arbeitsverhältnis bereits früher geruht und der Urlaub 2020 wird für jeden Ruhensmonat um ein Zwölftel gekürzt.
Ob das vorstehende für den Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz ebenso gilt, weiß ich nicht.