Autor Thema: Auszahlung von Urlaubsgeld nach Kündigung durch Arbeitgeber  (Read 2162 times)

Sunny72

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Habe kein passenden Thread gefunden, daher hier meine Fragen.
Muß ein wenig ausholen.
Im Februar 2019 habe ich meinen Schwerbehindertenausweis beantragt. Im Februar 2020 bekam ich diesen Rückwirken zum Februar 2019
Im Januar 2020 erkrankte ich und wurde bis zur Klärung meines Gesundheitszustand durch die Betriebsärztin freigestellt unter Auszahlung meines Gehaltes.
Nach dem Termin bei der Betriebsärztin wurde ich bis zum 15.04. krankgeschrieben.
Vom 16.04.2020 bis 31.08.2020 erhielt ich durch die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.
Seit 01.09.2020 erhalte ich eine befristete Erwerbsminderungsrente bis 30.04.2023
Den Antrag hatte ich im Januar 2020 eingereicht.
Zum 31.03.2021 wurde ich jetzt gekündigt, die Zustimmung des Integrationsamt liegt vor.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wie berechne ich die zustehenden Urlaubstage aus 2020 und 2021
Sowie die Urlaubstage bei Schwerbehinderung aus 2020 und 2021

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Vielen Dank

Isie

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Der Sachverhalt ist ungewöhnlich. Hat dein Arbeitgeber dir tatsächlich gekündigt oder hat er dir mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente endet? Und ist die Erwerbsminderungsrente eine Rente auf Zeit (das würde im Rentenbescheid stehen) oder ist sie bis zum Beginn deiner Regelaltersrente befristet?

Die Feststellung, wieviele Urlaubstage dir zustehen, ist zunächst einmal die Aufgabe deines Arbeitgebers. Was hat dein Arbeitgeber dazu gesagt?

Sunny72

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Mein Arbeitgeber hat erst versucht über meine Erkrankung zu kündigen. Dies hat das Integrationsamt abgelehnt. Bei dem Widerspruch hieß es dann das meine Stelle aus betrieblichen Gründen wegfällt. Danach hat das Integrationsamt zugestimmt. Heute kam die Kündigung zum 31.03.2021, rechtzeitig in der 4 Wochen Frist, die vom Integrationsamt festgelegt ist. Es ist eine Ordentliche Kündigung.
Ich bin erst 48 Jahre und daher nicht in der Regelaltersgrenze und bekomme eine befristete volle Erwerbsminderungsrente.
Da das Vertrauensverhältniss stark gestört ist, kann und will ich nicht dort Nachfragen wieviel Urlaub mir zusteht. Ich weiß ja nicht was meine Rechte sind und somit könnten die mich veräppeln.
Daher wollte ich wissen welche Anspüche ich geltend machen kann.

Sunny72

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Kurz noch dazu:
Ich war im Außendienst tägig und wurde wegen meiner Erkrankung in den Innendienst versetzt, das war November 2019.
Im Januar 2020 bin ich mit der gleichen Erkrankung erneut erkrankt.

Isie

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Wenn dir der Rentenbescheid im Dezember 2020 zugestellt wurde und es sich um eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit handelt, hat dein Arbeitsverhältnis ab dem 01.01.2021 geruht, so dass für das Jahr 2021 kein tariflicher Urlaubsanspruch verbleibt, aber für das Jahr 2020 der volle tarifliche Urlaubsanspruch besteht. Du hättest also Anspruch auf Urlaubsabgeltung (nicht Urlaubsgeld!) für den gesamten Urlaub des Jahres 2020, sofern du noch keine Urlaubstage verbraucht hast, bevor du krank wurdest. Falls der Rentenbescheid vor Dezember 2020 zugestellt wurde, hat dein Arbeitsverhältnis bereits früher geruht und der Urlaub 2020 wird für jeden Ruhensmonat um ein Zwölftel gekürzt.

Ob das vorstehende für den Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz ebenso gilt, weiß ich nicht.

Sunny72

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Der Rentenbescheid wurde mir Anfang Oktober zugesandt rückwirkend zum 01.09.2020
Das Arbeitsverhältnis endet am 31.03.2021
Würde also Bedeuten das ich Anspruch bis 31.08.2020 an meinem Urlaub hätte, abzüglich eines halben Tages den ich Anfang Januar genommen hatte.
Somit wären es aufgerundet 19 Urlaubstage + anteilig die Sondertage bei Schwerbehinderug für 2020
Ist das richtig? Wenn ja dann weiß ich Bescheid.

Vielen Dank für die schnelle Antwort


Isie

  • Gast
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat der Zustellung, also ab 01.11.2020. Demnach hast du für 2020 Anspruch auf 10 Zwölftel des Jahresurlaubs.Am besten fordere deinen Arbeitgeber auf, dir die dir zustehende Urlaubsabgeltung zu zahlen, aber ohne die Anzahl der Urlaubstage anzugeben. Soll dein Arbeitgeber doch deine Urlaubstage selber ausrechnen. Die Urlaubsabgeltung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Wenn dein Arbeitgeber bis dahin nicht oder deutlich weniger gezahlt hat, poste nochmal.

Sunny72

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Vielen Dank Isie,

ich melde mich auf jeden Fall wenn es was neues gibt.