Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Auszahlung von Urlaubsgeld nach Kündigung durch Arbeitgeber

<< < (2/2)

Sunny72:
Der Rentenbescheid wurde mir Anfang Oktober zugesandt rückwirkend zum 01.09.2020
Das Arbeitsverhältnis endet am 31.03.2021
Würde also Bedeuten das ich Anspruch bis 31.08.2020 an meinem Urlaub hätte, abzüglich eines halben Tages den ich Anfang Januar genommen hatte.
Somit wären es aufgerundet 19 Urlaubstage + anteilig die Sondertage bei Schwerbehinderug für 2020
Ist das richtig? Wenn ja dann weiß ich Bescheid.

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Isie:
Nein, das Arbeitsverhältnis ruht nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat der Zustellung, also ab 01.11.2020. Demnach hast du für 2020 Anspruch auf 10 Zwölftel des Jahresurlaubs.Am besten fordere deinen Arbeitgeber auf, dir die dir zustehende Urlaubsabgeltung zu zahlen, aber ohne die Anzahl der Urlaubstage anzugeben. Soll dein Arbeitgeber doch deine Urlaubstage selber ausrechnen. Die Urlaubsabgeltung wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Wenn dein Arbeitgeber bis dahin nicht oder deutlich weniger gezahlt hat, poste nochmal.

Sunny72:
Vielen Dank Isie,

ich melde mich auf jeden Fall wenn es was neues gibt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version