Autor Thema: Abmeldung zur Mittagspause Pflicht?  (Read 2408 times)

ronsilker

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Abmeldung zur Mittagspause Pflicht?
« am: 15.01.2021 15:52 »
Hallo an alle  :)
Als Angestellter im öffentlichen Dienst ist meine Tätigkeit die eines Hausmeisterhelfers an einer öffentlichen Schule, meine Aufgaben bzw. Hauptarbeiten sind Pflege des Geländes, mache also praktisch ähnliche Arbeit wie ein Landschaftsgärtner.
Arbeitgeber ist die Stadt.
Es ist eine 39Std. Woche in Festanstellung und TvöD.
Meine direkten Vorgesetzten sind die Hausmeister für drinnen, die IN der Schule ihr Aufgabengebiet haben.
Manchmal möchte ich die Mittagspause nicht in der Schule bzw. dem Schulgelände verbringen und fahre zum Essen in die Stadt oder nach Hause.
Nicht immer gebe ich diesbezüglich den Kollegen Bescheid, hin und wieder vergesse ich es auch mal.
Jetzt werde ich seit einiger Zeit von den Kollegen, also Vorgesetzten, unter Druck gesetzt.
Sie meinen ich müsste mich unbedingt immer abmelden wenn ich zur Mittagspause wegfahre und auch wieder anmelden wenn ich zurückkomme.
Ihre Vorwürfe lauten, sie müssten es wissen für den Fall dass irgendwas passiert weil sie sonst Ärger von oben kriegen.
Einer hat es jetzt sogar an unsern Poolleiter gemeldet, der schrieb mir eine e-mail in der er mit Konsequenzen droht wenn ich mich nicht dran halte, dafür benutzt er Phrasen und Metaphern statt Klartext.
Das liest sich etwa so:AUS GEGEBENEM ANLASS.....SONST MUSS ANDERES ERFOLGEN...
Meine Recherche im Internet fand zwar das Arbeitsrecht, aber da steht nur, man könne die Pause machen wie und wo man wolle...aber keine Info darüber ob es so was wie eine Abmeldepflicht gibt.
Meine Frage ist also ob es so etwas wie eine Meldepflicht für Mittagspausen überhaupt gibt, bzw. wer kann von ähnlichen Erfahrungen berichten?
Hat hier jemand schon derartiges erlebt und wenn ja, wie ist Er/Sie damit umgegangen?
Herzlichen Dank fürs Lesen und jede Antwort  :)




Spid

  • Gast
Antw:Abmeldung zur Mittagspause Pflicht?
« Antwort #1 am: 15.01.2021 15:58 »
Der AG kann durchaus im Rahmen seines Direktionsrechts festlegen, daß der AN sich bei Verlassen seines Arbeitsplatzes oder des Betriebsgeländes abmeldet. Wird dem nicht Folge geleistet, kann das zu Abmahnung und Kündigung führen. Den AG geht es aber - zumindest in der Pause - nichts an, wohin man dann geht.