Autor Thema: [Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren  (Read 24829 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #15 am: 17.01.2021 10:13 »
aufgrund der Pandemielage
Die Hintergründe hierzu sind für mich alle nachvollziehbar.
Homeoffice wäre für mich kein Problem.
Meine Frau würde es nicht dulden, wenn
Außerdem würde es in einer bereits belasteten Situation hierdurch zu einem nicht unerheblichen Konflikt mit meiner Ehefrau kommen. Interessant wäre es auch wenn meine Frau, die nicht dem Beamtenrecht unterliegt, die Hardware einfach abbaut und vor die Tür stellt.
Vielleicht mal über Grundlegendes nachdenken, wenn Deine Frau es nicht duldet, dass Du vorübergehend mal im HomeOffice bist? Ist guten und in schlechten Zeiten?

Also ergibt sich aus meiner Ehe für den Dienstherrn ein Rechtsanspruch, die Wohnräume meiner Ehefrau als Arbeitsplatz umbauen zu lassen? Ich verkaufe den Kinderschreibtisch für die Kinder im Grundschulalter und kaufe von unserem gemeinsamen Geld dann für den Dienstherrn einen Schreibtisch und Bürostuhl? Den Kindern sage ich dann, dass sie ihre Hausaufgaben nun auf dem Boden oder im Bett machen, weil mein Dienstherr und ich nun tagsüber in Kinderzimmer sind? Und in der ohnehin schon belasteten Situation sage ich meiner Frau dann einfsch: "In guten und in schlechten Zeiten Baby!"

Das ist für mich keine Option.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #16 am: 17.01.2021 10:20 »
Du verweigerst schlicht die Bereitstellung Deiner Privatwohnung für die Belange Deines Dienstherrn. Es sind schließlich Deine Räume und eine Überlassung ist nicht vereinbart worden. Ein besseres Argument kann es ja gar nicht geben.
Auch wenn der Dienstherr einen Beamten zu HomeOffice zwingen könnte (was für mich nicht 100% klar ist, bei Arbeitnehmern schon, da geht es nicht).  Dann brauchst würde ich es klipp und klar kommunizieren, dass man gewisse Dinge nicht sicherstellen kannst und lässt sich dieses vom Cheffe bestätigen, dass er trotzdem HomeOffice anweist. Cheffe also die Verantwortung für die Gefahren übernimmt und er sie in Kauf nimmt.
a) Dienstgeheimnis: Während du schön in der Küche, Wohnzimmer arbeitest, ist natürlich die Frau und Freundin im Raume. Alle Telefonate sind somit verboten. Alle Aktendeckel sind zu und deine Performance gleich 0 -> Sofa
b) keine Marmelade auf den Akten, da wird die erste Weisermappe die zum Cheffe geht ziemlich kleprig ausgeliefert.
c) Ausdrucken geht nicht, hast kein Drucker.

Und natürlich weißt du deinen Dh darauf hin, dass du bereit bist anderen Orten, wo das alles sicherbestellt ist, arbeiten würdest.

Sprich du verweigerst nicht das HomeOffice, sondern du verweist darauf hin, dass deine örtlichen Gegebenheiten nicht gesetzeskonform für HomeOffice geeignet sind und du deswegen HomeOffice in deiner Wohnung nicht verantworten kannst.

Ja, das sind tatsächlich große Probleme. Wir sollen auch unsere privaten Handys benutzten, um dienstlich mit dem Bürger zu telefonieren. Ich habe bereits viele Themen beim Dienstherrn angesprochen. Da wird einfach entgegnet, das man das Homeoffice einfach "mobiles Arbeiten" nennt. Das dürfte ich angeblich auch im Park auf der Wiese und daher kann ich das auch Zuhause auf einer Decke auf dem Boden. Wenn's ganz hart kommt kann ich evtl auch ein Notebook bekommen, um auf dem Sofa zu arbeiten.

2strong

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #17 am: 17.01.2021 11:40 »
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #18 am: 17.01.2021 13:03 »
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #19 am: 17.01.2021 13:12 »
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Das sehe ich auch so.

Eukalyptus

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #20 am: 17.01.2021 13:31 »
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Das sehe ich auch so.


Du hast bereits alle Antworten erhalten (auch wenn sie dir nicht gefallen haben). Ich habe den Verdacht, dass du ein Troll bist der lange Diskussionen provozieren möchte, oder aber ein Mensch für den es schwierig ist (von dir subjektiv als hart empfundene) Entscheidungen zu treffen (was ich gut verstehe, was dir aber langfristig nicht weiterhilft).

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #21 am: 17.01.2021 13:34 »
Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

Das sehe ich auch so.


Du hast bereits alle Antworten erhalten (auch wenn sie dir nicht gefallen haben). Ich habe den Verdacht, dass du ein Troll bist der lange Diskussionen provozieren möchte, oder aber ein Mensch für den es schwierig ist (von dir subjektiv als hart empfundene) Entscheidungen zu treffen (was ich gut verstehe, was dir aber langfristig nicht weiterhilft).

???

2strong

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #22 am: 17.01.2021 13:44 »
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen? Im Bereich des Bundes und der mir bekannten landesrechtlichen Regelungen sehe ich das nicht und entsprechende Rechtsprechung habe ich bisher nicht finden können. Auch jede Intuition spricht dagegen, dass dienstrechtlich hier ohne Weiteres in die Privatautonomie Dritter, insbesondere weiterer Mieter bzw. Eigentümer eingegriffen werden kann. Man leitet aus dem Diensteid ja auch kein Ius primae noctis ab (von wegen voller Hingabe bzw. vollem persönlichem Einsatz).

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #23 am: 17.01.2021 16:06 »
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen?.
z.B.
Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG

Dann geht es in die Güterabwägung und kann möglicherweise per Einzelfallentscheidung zu einer Verpflichtung der Nutzung der privaten Räume kommen.

Also dienstrechtlich denk ich no problemo.
besagtes Urteil geht ja bisserl in die Richtung, die Anordnung ist gedeckt, ob sie gegen Grundgestzliches oder anderes verstößt wurde da ja nicht betrachtet, aber dienstrechtlich absolut ok:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.920060.php

Allerdings glaube ich nicht, dass es in einer Gesamtbetrachtung pauschal erlaubt ist.

Deswegen denke ich dass, da bei Beamten es eher rechtlich möglich ist.
Bei Angestellten auf keinen Fall.

Eukalyptus

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #24 am: 17.01.2021 18:28 »
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen?.
z.B.
Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG

Dann geht es in die Güterabwägung und kann möglicherweise per Einzelfallentscheidung zu einer Verpflichtung der Nutzung der privaten Räume kommen.

Also dienstrechtlich denk ich no problemo.
besagtes Urteil geht ja bisserl in die Richtung, die Anordnung ist gedeckt, ob sie gegen Grundgestzliches oder anderes verstößt wurde da ja nicht betrachtet, aber dienstrechtlich absolut ok:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.920060.php

Allerdings glaube ich nicht, dass es in einer Gesamtbetrachtung pauschal erlaubt ist.

Deswegen denke ich dass, da bei Beamten es eher rechtlich möglich ist.
Bei Angestellten auf keinen Fall.

Die von dir genannten Rechtsgrundlagen sprechen aus meiner Sicht für das Gegenteil, gerade sie stehen (mindestens im hier vorliegenden Fall der beengten räumlichen Verhältnisse und der Nötigung zur Nutzung von privater Infrastruktur) einer Nutzung von Privaträumen (und Beeinträchtigung der privaten Rückzugs- und familiären Verhältnisse des Beamten) entgegen.

Alexandra112

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #25 am: 17.01.2021 18:33 »
Ich verkaufe den Kinderschreibtisch für die Kinder im Grundschulalter und kaufe von unserem gemeinsamen Geld dann für den Dienstherrn einen Schreibtisch und Bürostuhl? Den Kindern sage ich dann, dass sie ihre Hausaufgaben nun auf dem Boden oder im Bett machen, weil mein Dienstherr und ich nun tagsüber in Kinderzimmer sind? Und in der ohnehin schon belasteten Situation sage ich meiner Frau dann einfsch: "In guten und in schlechten Zeiten Baby!"
Ich versteh vermutlich das Problem nicht. Immerhin haben Deine Kinder ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch. Vielleicht ist es auch mein Neid? Ich würde gern mal eine Woche am Küchentisch mit Laptop HomeOffice machen als täglich in eine überfüllte U-Bahn rein, unter zig Kollegen und Kunden zu sitzen.
Jetzt warte doch mal ab ob es überhaupt kommt. Und ich glaube nicht, dass Dir ein Tisch + Schreibtischstuhl + PC + Monitor geliefert werden. Versuch macht klug, ein bisschen Unterstützung zu Hause ist doch auch toll. Es geht hier doch nicht um Abschiebung in einen Telearbeitsplatz sondern um eine Pandemie.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #26 am: 17.01.2021 19:48 »
Das Problem ist: Der Dienstherr will mit seiner Arbeit und Hardware bei uns einziehen und wir wollen es nicht. Die Ehefrau will es nicht, die Kinder wollen es nicht und ich will es auch nicht.
Das ist unsere Wohnung und nicht die Wohnung meines Bundeslandes. Hier teilen sich mehrere Kinder das einzige Kinderzimmer und die Wohnung ist so eng, dass es im Wohnzimmer am Sofa nichteinmal einen Tisch gibt. Ich kann hier nicht einfach so einen Arbeitsplatz aufbauen. Dafür müssten die anderen Menschen im Haushalt Einschnitte hinnehmen. Einschnitte hatte meine Familie aufgrund der Erwartungshaltung meines Dienstherrn bereits mehr als genug. Hätten wir den Luxus eines Arbeitszimmers wäre das kein Problem. Aber bevor ich in eine größere Wohnung ziehe und dort ein Arbeitszimmer einrichte, kommen erstmal die Kinder mit jeweils einem eigenen Kinderzimmer an die Reihe. Das Thema ist nicht Pandemie oder der persönliche Beitrag zur Bekämpfung. Das Thema ist: Darf der Dienstherr seinen Kram bei mir in der Wohnung installieren? Und dann der Rattenschwanz: Darf er mich zwingen, das Kinderzimmer oder Schlafzimmer abzuschließen, um dort die Akten verschlossen aufzubewahren (ist Vorschrift)? Was passiert, wenn meine Frau aus Trotz die Akten liest? Was passiert, wenn meine Frau sagt, dass ihr mein Dienstherr ziemlich egal ist und sie den Kram einfach abbaut? Der zuständige Dienstherr oder Minister ist meiner Frau ziemlich egal. Es geht hier in den Kernbereich meines Lebens. Ich will mich wegen eines solchen Themas auch gar nicht Zuhause streiten müssen. Weil Zuhause ist da, wo der Dienst nicht ist. Hier werden Grenzen aufgeweicht.

Opa

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #27 am: 17.01.2021 20:54 »
1. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die den Dienstherrn entsprechend ermächtigt.
2. Und genauso wenig gibt es eine rechtliche Verpflichtung, zu Hause die Infrastruktur für einen Büroarbeitsplatz vorzuhalten.
3. Zulässig wäre allenfalls eine Art „Bereitschaftsdienst“, der allerdings als normale Arbeitszeit zu bewerten wäre. Dass dies für einen überschaubaren Zeitraum möglich ist, bestätigt der zitierte Gerichtsbeschluss.
4. Mit Fürsorgepflicht des Dienstherren hat der Sachverhalt so gar nichts zu tun. Denn hier soll ja gerade nicht der Dienstherr, sondern der Beamte (gegen seinen Willen) zu etwas verpflichtet werden.
5. Eheliche Differenzen sind für die Beurteilung des Sachverhalts unerheblich.

Fazit: Einfach freundlich zurückmelden, dass die Wohnsituation für Büroarbeiten ungeeignet ist und man aber gern bereit sei, normal in der Dienststelle seinen Verpflichtungen nachzukommen.

RsQ

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #28 am: 17.01.2021 21:37 »
Fazit: Einfach freundlich zurückmelden, dass die Wohnsituation für Büroarbeiten ungeeignet ist und man aber gern bereit sei, normal in der Dienststelle seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Genau das. Und die Antwort dann bitte hier posten.

VaPi

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #29 am: 17.01.2021 23:07 »
Es gibt jene Leute in der Pandemie die ihren Job verlieren, Kurzarbeit anmelden oder über Monate keine Einnahmen haben und Schulden anhäufen und dann gibt es die voll bezahlten Beamten, die sich weigern, mal für 1 bis 2 Monate  etwas einzuschränken und ins Home Office zu gehen. Ja die Welt ist hart und ungerecht ....