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[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren

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Eukalyptus:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 13:12 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03 ---
--- Zitat von: 2strong am 17.01.2021 11:40 ---Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.

--- End quote ---
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

--- End quote ---

Das sehe ich auch so.

--- End quote ---


Du hast bereits alle Antworten erhalten (auch wenn sie dir nicht gefallen haben). Ich habe den Verdacht, dass du ein Troll bist der lange Diskussionen provozieren möchte, oder aber ein Mensch für den es schwierig ist (von dir subjektiv als hart empfundene) Entscheidungen zu treffen (was ich gut verstehe, was dir aber langfristig nicht weiterhilft).

Verwaltungsgedöns:

--- Zitat von: Eukalyptus am 17.01.2021 13:31 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 17.01.2021 13:12 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03 ---
--- Zitat von: 2strong am 17.01.2021 11:40 ---Völlig richtig: das könntest Du. Du musst es aber nicht.

--- End quote ---
Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

--- End quote ---

Das sehe ich auch so.

--- End quote ---


Du hast bereits alle Antworten erhalten (auch wenn sie dir nicht gefallen haben). Ich habe den Verdacht, dass du ein Troll bist der lange Diskussionen provozieren möchte, oder aber ein Mensch für den es schwierig ist (von dir subjektiv als hart empfundene) Entscheidungen zu treffen (was ich gut verstehe, was dir aber langfristig nicht weiterhilft).

--- End quote ---

???

2strong:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03 ---Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

--- End quote ---
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen? Im Bereich des Bundes und der mir bekannten landesrechtlichen Regelungen sehe ich das nicht und entsprechende Rechtsprechung habe ich bisher nicht finden können. Auch jede Intuition spricht dagegen, dass dienstrechtlich hier ohne Weiteres in die Privatautonomie Dritter, insbesondere weiterer Mieter bzw. Eigentümer eingegriffen werden kann. Man leitet aus dem Diensteid ja auch kein Ius primae noctis ab (von wegen voller Hingabe bzw. vollem persönlichem Einsatz).

WasDennNun:

--- Zitat von: 2strong am 17.01.2021 13:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03 ---Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

--- End quote ---
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen?.

--- End quote ---
z.B.
Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG

Dann geht es in die Güterabwägung und kann möglicherweise per Einzelfallentscheidung zu einer Verpflichtung der Nutzung der privaten Räume kommen.

Also dienstrechtlich denk ich no problemo.
besagtes Urteil geht ja bisserl in die Richtung, die Anordnung ist gedeckt, ob sie gegen Grundgestzliches oder anderes verstößt wurde da ja nicht betrachtet, aber dienstrechtlich absolut ok:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.920060.php

Allerdings glaube ich nicht, dass es in einer Gesamtbetrachtung pauschal erlaubt ist.

Deswegen denke ich dass, da bei Beamten es eher rechtlich möglich ist.
Bei Angestellten auf keinen Fall.

Eukalyptus:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 16:06 ---
--- Zitat von: 2strong am 17.01.2021 13:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.01.2021 13:03 ---Als Arbeitnehmer nicht, aber ob als Beamter da evtl. andere Regeln gelten sei mal dahingestellt.

--- End quote ---
Welche dienstrechtliche Regelung sollte zu dergleichen denn wirksam ermächtigen?.

--- End quote ---
z.B.
Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG/§ 78 BBG

Dann geht es in die Güterabwägung und kann möglicherweise per Einzelfallentscheidung zu einer Verpflichtung der Nutzung der privaten Räume kommen.

Also dienstrechtlich denk ich no problemo.
besagtes Urteil geht ja bisserl in die Richtung, die Anordnung ist gedeckt, ob sie gegen Grundgestzliches oder anderes verstößt wurde da ja nicht betrachtet, aber dienstrechtlich absolut ok:
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.920060.php

Allerdings glaube ich nicht, dass es in einer Gesamtbetrachtung pauschal erlaubt ist.

Deswegen denke ich dass, da bei Beamten es eher rechtlich möglich ist.
Bei Angestellten auf keinen Fall.

--- End quote ---

Die von dir genannten Rechtsgrundlagen sprechen aus meiner Sicht für das Gegenteil, gerade sie stehen (mindestens im hier vorliegenden Fall der beengten räumlichen Verhältnisse und der Nötigung zur Nutzung von privater Infrastruktur) einer Nutzung von Privaträumen (und Beeinträchtigung der privaten Rückzugs- und familiären Verhältnisse des Beamten) entgegen.

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