Autor Thema: [Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren  (Read 12950 times)

Sozialarbeiter

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #30 am: 17.01.2021 23:19 »
Whataboutism?
Nur weil einige Gruppen ihre Erwerbstätigkeit verlieren, ist dies kein Freifahrtschein für Arbeitgeber geltendes Recht auszusetzen.

Arbeiteber A meldet Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter an.
Arbeitgeber B: Super, jetzt streiche ich meinen Mitabeitern die Pause und ordne unbezahlte Mehrarbeit an! Seit doch froh, dass ihr überhaupt arbeitet dürft!
Genehmigt der Umstand in Firma A, das Vorgehen von Firma B nun?
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

BYL

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #31 am: 18.01.2021 00:01 »
Wahnsinn. Ich kämpfe um Homeoffice weil es nur vorteile hat. Man verlässt Klatsch&Tratsch, spart Arbeitswege, spart sich womöglich ein Auto, kann die Pause endlich zu Hause verbringen, kann nebenbei Dinge erledigen und Post in empfang nehmen. mimimimimi... Wer will denn noch in die Stube???

2strong

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #32 am: 18.01.2021 03:12 »
Seid Ihr eigentlich im Dienst auch so unsachlich wie hier und habt Schwierigkeiten, inhaltliche und persönliche Ebene zu differenzieren? Dann wundert mich wenig.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #33 am: 18.01.2021 08:07 »
Die von dir genannten Rechtsgrundlagen sprechen aus meiner Sicht für das Gegenteil, gerade sie stehen (mindestens im hier vorliegenden Fall der beengten räumlichen Verhältnisse und der Nötigung zur Nutzung von privater Infrastruktur) einer Nutzung von Privaträumen (und Beeinträchtigung der privaten Rückzugs- und familiären Verhältnisse des Beamten) entgegen.
Ja und Nein.
Sie sind evtl. eine Rechtsgrundlage es zu machen.
Ob es im konkretem Einzelfall machbar ist, ist ja eine zweite Fage.
Ich wollte damit nur sagen:
Es gibt evtl. tatsächlich die Möglichkeit des Dienstherren HO zu befehlen.
(Oder hat hier jemand ein Urteil gefunden, dass das klärt?)
Anders als bei einem Angestellten.
Ob er es in jedem Einzelfall kann, sehe ich nicht.
Und im hier beschrieben Fall erst Recht nicht.
(Gründe: Raumnot, Dienstgeheimnis, blabla.)

Opa

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #34 am: 18.01.2021 13:57 »
Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #35 am: 18.01.2021 14:41 »
Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
§ 45 BeamtStG/§ 78 BBG

2strong

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #36 am: 18.01.2021 15:05 »
Das verpflichtet den Dienstherrn zum Schutz des Beamten vor besonderer Gefährdung, es begründet kein Recht zur Inanspruchnahme von Privatbesitz des Beamten.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #37 am: 18.01.2021 15:35 »
Das verpflichtet den Dienstherrn zum Schutz des Beamten vor besonderer Gefährdung, es begründet kein Recht zur Inanspruchnahme von Privatbesitz des Beamten.
Sagst Du, halte ich auch nicht für unwahrscheinlich, aber bisher hat das noch kein Gericht gesagt.
Und solange kann mit diesem Schwert ein Dienstherr dir (versuchen) HO zu befehlen, damit du dich nicht im Amt ansteckst.
Und durch das besondere Dienst und Treueverhältnis, kann das möglicherweise sogar erlaubt sein, sofern die anderen Randbedingungen stimmen.
(Was sie beim TE nicht der Fall ist)

Yvonne

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #38 am: 18.01.2021 17:15 »
Ein wenig geht das hier bei den Rechtsgrundlagen durcheinander. Treuepflicht und Fürsorgeprinzip sind zwei Seiten einer Medaille.

Es könnte sich in der aktuellen Lage eine Pflicht für Beamt*innen ergeben, den Dienst für eine gewisse Zeit im Home-Office zu leisten. Umgekehrt kann der Dienstherr aus seiner Fürsorgepflicht heraus gehalten sein, in diesem konkreten Fall aufgrund der Umstände davon abzusehen.
Letztendlich entscheiden kann das hier niemand, das macht im Zweifel das Verwaltungsgericht.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #39 am: 18.01.2021 17:17 »
Letztendlich entscheiden kann das hier niemand, das macht im Zweifel das Verwaltungsgericht.
Jipp, mein reden.
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.

RsQ

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #40 am: 18.01.2021 17:57 »
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.

Zweiter Schritt vor dem ersten. Offenbar hat der Thread-Ersteller seine Situation dem Vorgesetzten bzw. Vertreter des AG noch gar nicht mitgeteilt bzw. eine Reaktion darauf erhalten. Vielleicht findet sich ja auch eine entspannte Lösung, ohne gleich den Rechtsweg zu beschreiten.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #41 am: 18.01.2021 18:04 »
Von mir aus vielen Danke ins Forum. Ich habe soweit die Informationen und Tipps, die ich benötige, mein weiteres Vorgehen zu entscheiden.

Gerne kann das Thema geschlossen werden.
Bleibt gesund und viele Grüße.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #42 am: 18.01.2021 18:20 »
Müssen halt nur darauf warten, dass da ein Beamter mal entsprechend klagt, damit das geklärt ist.

Zweiter Schritt vor dem ersten. Offenbar hat der Thread-Ersteller seine Situation dem Vorgesetzten bzw. Vertreter des AG noch gar nicht mitgeteilt bzw. eine Reaktion darauf erhalten. Vielleicht findet sich ja auch eine entspannte Lösung, ohne gleich den Rechtsweg zu beschreiten.
War nicht auf diesen, recht klaren, Einzelfall bezogen.
In diesem Fall, würde ich in der Tat einfach die nicht vorhandene und realisierbare Infrastruktur dem Dienstherren mitteilen und seine Reaktion abwarten.

BüroLurchNRW

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #43 am: 19.01.2021 10:19 »
Von mir aus vielen Danke ins Forum. Ich habe soweit die Informationen und Tipps, die ich benötige, mein weiteres Vorgehen zu entscheiden.

Gerne kann das Thema geschlossen werden.
Bleibt gesund und viele Grüße.

Ich habe bisher nur mitgelesen und es sind doch nun eigentlich alle hier gespannt was dein Dienstherr nun macht und ob er das Homeoffice tatsächlich anordnet. Auch wäre interessant um welches Bundesland es geht. Was du so berichtest ist ja nicht langfristig tragbar und an deiner Stelle würde ich mich mal nach einem Job bei einem anderen Dienstherrn umsehen.
Bei uns wurde Homeoffice für alle sehr kurzfristig ermöglicht, aber wir dürfen auch weiterhin kommen. Zumal es bei dir ja auch eigentlich kein Problem sein sollte, wenn deine Kollegen dann ins Homeoffice gehen- dann wärst du ja alleine im Büro, sodass die Corona Regeln eingehalten werden. Ich drück die Daumen und würde mich freuen wenn du nochmal Bericht erstattest.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren
« Antwort #44 am: 20.01.2021 23:52 »
Man hat sich bei uns nun darauf festgelegt, dass kein HO-Zwang erfolgen soll. Man bittet lediglich sehr dringlich darum. Zum Rest wie Bundesland u.a. kann ich leider keine weiteren Angaben machen. Viele Grüße und bleibt gesund.