Autor Thema: Online-Wahl  (Read 3887 times)

erbse

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Online-Wahl
« am: 15.01.2021 19:45 »
Hallo,

warum ist es in der heutigen Zeit noch immer nicht möglich, z. B. bei der anstehenden Bundestagswahl seine Stimme online abzugeben, grad in Pandemiezeiten?

Idee: Wer wahlberechtigt ist, erhält einen Wahlschein mit QR-Code, mit diesem QR-Code i. V. m. den Daten aus dem Perso kann man sich in einem Online-Wahlbüro einloggen, Stimmzettel ausfüllen und von Eides statt versichern, dass man gewählt hat.

Sollte doch eigenltich kein Problem sein, oder!?

Danke.

Gruß

WasDennNun

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #1 am: 16.01.2021 11:08 »
Klar keine Problem, wenn du dabei sicherstellen kannst, dass deine Stimmabgabe nicht mitgeloggt wird
und du damit leben kannst, dass du evtl. die Mitteilung bekommst, dass deine Stimme schon abgegeben wurde und du nicht mehr wählen kannst.

Aber ja, natürlich könnte man so etwas realisieren, z.B. mit dem elektronischen Personalausweis
und deinem DE-Email-Konto.

Und beides schon in der Nutzung?

Also wozu so einen neumodischen Technischen Firlefanz, Briefwahl reicht doch.

BAT

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #2 am: 16.01.2021 12:19 »
Ich denke, hier ist die deutsche Gründlichkeit in toto wieder mal im Ergebnis so erbärmlich wie der Corona-App. Eine Abwägung, ob Unschärfen beim Wahlrecht für eine höhere Wahlbeteiligung in Kauf genommen werden sollten, ist das Mindeste.

Aber besser es stimmen irgendwann nur noch 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung ab, als das einen Einzige Wahlberechtigung Unschärfen ausweist.

Typisch deutsch.

Spid

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #3 am: 16.01.2021 12:28 »
Nein, typisch Deutsch war eine unnatürlich hohe Wahlbeteiligung, die sich langsam normalisiert. Nichtbeteiligung ist in keinster Weise problematisch.

BAT

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #4 am: 16.01.2021 12:50 »
Von Nichtbeteiligung sprach ich nicht.

Es geht um eine bessere Ermöglichung der Teilnahme an der Wahl in einem geänderten Umfeld.

@Erbse: du siehst die Struktur: Bedenken, Bedenken, Bedenken.

Spid

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #5 am: 16.01.2021 12:55 »
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Wahlbeteiligung oder Nichtbeteiligung. Sofern Du auf eine höhere Wahlbeteiligung abhebst, hast Du Nichtbeteiligung thematisiert.

BAT

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #6 am: 16.01.2021 12:58 »
Gibt es auch eine Positionierung zum Thema oder nur den Schulmeister, wie üblich? Das ist zumindest das deutscheste, was ich kenne ;)


Spid

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #7 am: 16.01.2021 13:01 »
Wahlbeteiligung ist unbeachtlich - mithin ist auch jedweder Aufwand zu deren Erhöhung überflüssig.

BAT

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #8 am: 16.01.2021 13:08 »
Wahlbeteiligung ist unbeachtlich - mithin ist auch jedweder Aufwand zu deren Erhöhung überflüssig.

Sehr gut. Gut doch!

maramara

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #9 am: 16.01.2021 18:54 »
Jetzt in Zeiten der Pandemie, wo zur Briefwahl aufgerufen wird ... Ja, die Briefwahl ist supersicher und datenschutzrechtlich einwandfrei. Wer weiß, wie viele da gewählt haben oder wählen werden, die das gar nicht vorhatte, vorhat. :-/

Dakmer

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #10 am: 18.01.2021 12:12 »
Hallo,
Wer wahlberechtigt ist, erhält einen Wahlschein mit QR-Code, mit diesem QR-Code i. V. m. den Daten aus dem Perso kann man sich in einem Online-Wahlbüro einloggen, Stimmzettel ausfüllen und von Eides statt versichern, dass man gewählt hat.

Dann sind alle Leute ohne Smartphone und ohne Computer raus. Damit ist die Wahlbeteiligung noch geringer.

WasDennNun

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #11 am: 18.01.2021 12:21 »
Hallo,
Wer wahlberechtigt ist, erhält einen Wahlschein mit QR-Code, mit diesem QR-Code i. V. m. den Daten aus dem Perso kann man sich in einem Online-Wahlbüro einloggen, Stimmzettel ausfüllen und von Eides statt versichern, dass man gewählt hat.

Dann sind alle Leute ohne Smartphone und ohne Computer raus. Damit ist die Wahlbeteiligung noch geringer.
Wurde irgendwo davon gesprochen, dass das klassische Verfahren damit abgeschafft werden soll?

WasDennNun

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #12 am: 18.01.2021 12:25 »
Ach ja und immer dran denken, was das BVerG dazu sagt:
II. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat ergibt, gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlich überprüfbar sind, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Dabei kommt der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses eine besondere Bedeutung zu.

Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich sind, sind Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar. Die große Breitenwirkung möglicher Fehler an den Wahlgeräten oder gezielter Wahlfälschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl.

Der Wähler selbst muss ohne nähere computertechnische Kenntnisse nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird. Wird das Wahlergebnis durch rechnergesteuerte Verarbeitung der in einem elektronischen Speicher abgelegten Stimmen ermittelt, genügt es nicht, wenn anhand eines zusammenfassenden Papierausdrucks oder einer elektronischen Anzeige lediglich das Ergebnis des im Wahlgerät durchgeführten Rechenprozesses zur Kenntnis genommen werden kann.

Schmitti

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #13 am: 18.01.2021 12:38 »
Über Online-Wahlen oder den Einsatz von Wahlgeräten braucht man praktisch gar nicht nachdenken. Man schafft es derzeit ja nichtmal (z.B. aktuell zum Landtag RLP), ne Wahl angesichts der Pandemie konsequent als reine Briefwahl zu organisieren, wegen angeblicher verfassungsrechtlicher Bedenken. Gleichzeitig beschafft man aber das Briefwahlmaterial ausgelegt auf eine 100%ige Wahlbeteiligung, und bewirbt das von allen Stellen aus eifrig, denn wenn der Wähler von sich aus briefwählt, sind die verfassungsrechtlichen Bedenken ja wieder egal.

BAT

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Antw:Online-Wahl
« Antwort #14 am: 18.01.2021 13:58 »
Wurde irgendwo davon gesprochen, dass das klassische Verfahren damit abgeschafft werden soll?

Richtig, das sollte schon der Regelfall bleiben.

Was mich jedoch ärgert, wird dieses Jahr wieder der Fall sein. Ist zwar Kommunalwahl, aber wir haben am 12.09.21 diese Wahlen in Niedersachsen. Die Stichwahlen zum Oberbürgermeister in meiner Kommune (sehr wahrscheinlich) sind bei Bedarf am 26.09.21. Da ich den wegen Corona verschobenen Auslandsurlaub genau über diesen Zeitraum habe, verleibt es im Zweifelsfall nur dabei, "im Dschungel" irgendeinen Briefkasten zu finden, um abzustimmen.

Mag ein Grenzfall sein, habe ich aber schön öfters so gehabt.