Hallo,
dem AG werden fristgerecht die Zeiträume der Elternzeit mitgeteilt.
1.) Wie lange hat der AG Zeit, diese zu bestätigen, damit die AN diese Bestätigung dem entsprechenden Amt vorlegen kann?
2.) Wenn die AN dem AG eine Frist bis X gesetzt hat, diese Elternzeit zu bestätigen, da die AN diese Bestätigung dem Amt bis Y bis Y muss, und der AG bis X keine Bestätigung erteilt hat, gilt die Elternzeit automatisch als bestätigt?
3.) Nur in wirklich wichtigen betrieblichen Gründen kann der AG ja die Elternzeit versagen. Bis zu welchem Tag oder in welchem Zeitraun ... hat der AG vor Antritt der fristgerecht mitgeteilten Elternzeit Zeit, eben der AN mitzuteilen, dass man als AG die Elternzeit aus betrieblichen Gründen Z die Elternzeit nicht bestätigen kann? Muss das z. B. bis spätestens vier Wochen vor Antritt der Elternzeit geschehen oder könnte sogar noch einen Tag vor Antritt gesagt werden, dass die Elternzeit nicht bestätigt werden kann?
Dankeschön.
LG