Autor Thema: Mitteilung Elternzeit: Bestätigung oder Versagung - Fristen?  (Read 1807 times)

gianana

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Hallo,

dem AG werden fristgerecht die Zeiträume der Elternzeit mitgeteilt.

1.) Wie lange hat der AG Zeit, diese zu bestätigen, damit die AN diese Bestätigung dem entsprechenden Amt vorlegen kann?

2.) Wenn die AN dem AG eine Frist bis X gesetzt hat, diese Elternzeit zu bestätigen, da die AN diese Bestätigung dem Amt bis Y bis Y muss, und der AG bis X keine Bestätigung erteilt hat, gilt die Elternzeit automatisch als bestätigt?

3.) Nur in wirklich wichtigen betrieblichen Gründen kann der AG ja die Elternzeit versagen. Bis zu welchem Tag oder in welchem Zeitraun ... hat der AG vor Antritt der fristgerecht mitgeteilten Elternzeit Zeit, eben der AN mitzuteilen, dass man als AG die Elternzeit aus betrieblichen Gründen Z die Elternzeit nicht bestätigen kann? Muss das z. B. bis spätestens vier Wochen vor Antritt der Elternzeit geschehen oder könnte sogar noch einen Tag vor Antritt gesagt werden, dass die Elternzeit nicht bestätigt werden kann?

Dankeschön.

LG

Lars73

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Geht es um Elterzeit mit oder ohne Teilzeitarbeit?
Wie lang war denn die gesetzte Frist und wie lange vor dem Beginn der Elternzeit wurde der Antrag gestellt. Ist es der Erstantrag oder geht es um weitere Phasen?

gianana

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Es geht um zwei Partnermonate ohne TZ.

Sieben Wochen vor der geplanten Eltenrzeit wurde diese mitgeteilt. Die dem AG gesetzte Frist lag bei zehn Tagen.


Lars73

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1. Eine Ablehnung (mit schriftlicher Begründung) muss binnen 4 Wochen nach Antrag  erfolgen. [Für Elternzeit nach dem 3 Lebensjahrgilt eine längere Frist.]
2. Die eigene Frist ist unerheblich. Wenn man es sehr dumm formuliert hat könnte höchstens der eigene Antrag nach der Frist gegenstandslos werden. Aber das ist unwahrscheinlich.
3. Siehe 1.


gianana

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Danke. Also hat er auch vier Wochen Zeit, die fristgerecht angemeldete Elternzeit zu bestätigen?

Lars73

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Wenn bis dahin keine Ablehnung erfolgte ist besteht Anspruch auf Elternzeit wie beantragt. Die Frage der Bestätigung ist dann eine Frage für die sich nicht so klar ein Zeitraum ableiten lässt.

gianana

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Wo steht das bitte mit den 4 Wochen?

maramara

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Es gibt keine 4 Wochen-Frist bei den ersten beiden Partnermonaten.

Der AN teilt die Elternzeit fristgerecht mit und gut ist. Der AG muss nur die Elternzeit für das Amt bestätigen. Die zwei Monate Elternzeit i. R. d. Partnermonatr nedarf keiner Einwilligung des AGs.

https://dejure.org/gesetze/BEEG/16.html