Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Mitteilung Elternzeit: Bestätigung oder Versagung - Fristen?
Lars73:
Wenn bis dahin keine Ablehnung erfolgte ist besteht Anspruch auf Elternzeit wie beantragt. Die Frage der Bestätigung ist dann eine Frage für die sich nicht so klar ein Zeitraum ableiten lässt.
gianana:
Wo steht das bitte mit den 4 Wochen?
maramara:
Es gibt keine 4 Wochen-Frist bei den ersten beiden Partnermonaten.
Der AN teilt die Elternzeit fristgerecht mit und gut ist. Der AG muss nur die Elternzeit für das Amt bestätigen. Die zwei Monate Elternzeit i. R. d. Partnermonatr nedarf keiner Einwilligung des AGs.
https://dejure.org/gesetze/BEEG/16.html
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