Autor Thema: [BW] Umrechnung Resturlaub bei Teilzeitbeginn  (Read 1278 times)

JuliaBW

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Hallo miteinander,

ich bin im Moment noch bis Ende Februar 2021 in Elternzeit mit meinem zweiten Kind. Davor habe ich, während der Elternzeit meines ersten Kindes, in 70% Teilzeit gearbeitet und auf Grund eines Beschäftigungsverbotes meinen Dienst mit einigen Tagen Resturlaub beendet.
Da für mich ab März der Wiedereinstieg ansteht habe ich mich mit meinem Personalsachbearbeiter bereits letztes Jahr unterhalten. Dieser hat mir mitgeteilt, dass es ab Januar 2021 evtl. Eine Änderung der AzUVO gibt und der Resturlaub dann anders umgerechnet wird als bisher wenn ich zb ab März 21 meine Teilzeitarbeit gleich auf 30% verringere, er wisse aber auch noch nichts sicher und ich solle mich im Januar nochmals melden. Dieses Telefonat steht jetzt an und um etwas vorbereitet zu sein wollte ich hier vorab nachfragen.
Weiß zufällig jemand ob diese Änderung ab 2021 tatsächlich erfolgt ist und wie das Ganze nun umgerechnet wird?
Falls sich jemand wundert, ich weiß, dass es am einfachsten wäre meine Elternzeit zu beenden, mir meinen Urlaub in 70% auszahlen zu lassen und dann mit 30% einzusteigen aber meine Intention dahinter ist, dass ich durch die Umrechnung möglichst viel Urlaubstage habe damit ich diesen Resturlaub aufteilen kann um die Zeit noch auszudehnen bis mein zweites Kind in die Krippe geht (aktuell finden sowieso keine Eingewöhnungen statt) und dann noch etwas Resturlaub habe um eventuelle weitere Lockdowns oder Ausfälle möglichst reibungslos mit Urlaub bewältigen zu können.

Danke schon mal für eure Antworten  :)

Landsknecht

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Antw:[BW] Umrechnung Resturlaub bei Teilzeitbeginn
« Antwort #1 am: 18.01.2021 13:14 »
1. Urlaub auszahlen geht bei Beamten  mMn nur bei Tod oder Ausscheiden wegen Dienstunfähigkeit
2. Was soll umgerechnet werden? Es kommt doch nicht auf die Teilzeitquote an, sondern auf die Arbeitstage pro Woche

JuliaBW

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Antw:[BW] Umrechnung Resturlaub bei Teilzeitbeginn
« Antwort #2 am: 18.01.2021 13:22 »
Zu 1. Ich meinte damit meinen Urlaub mit 70% Gehalt komplett zu nehmen bevor ich dann auf 30% reduziere.
Zu 2. Ok, das ist zumindest schon mal eine neue Info für mich. Es war vorher eine 5 Tage Woche und soll künftig 3 Tage sein.
Wie gesagt, es geht um eine Änderung im Beamtenrecht, die (evtl.) ab Januar 2021 gilt. Das war beim letzten Telefonat ja auch noch nicht sicher.