Autor Thema: Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)  (Read 1694 times)

rbnsdrs

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Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)
« am: 18.01.2021 09:29 »
Hallo zusammen, leider habe ich in der Historie keinen passenden Beitrag gefunden. Aus diesem Grund schreib ich kurz einen Neuen :)

Ich werde zum 01.03.21 vom TVöD - VKA in den Diakonischen Tarifvertrag AVR wechseln. Arbeitgeberwechsel inkludiert.

Wie schaut das mit meinem Resturlaub / Urlaub aus dem Vorjahr aus, kann ich den kompletten Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Oder darf nur der Urlaubsanspruch aus dem neuen Kalenderjahr mitgenommen werden?

Über Infos von Euch/Ihnen wäre ich sehr sehr dankbar

Gruß Rbn

Spid

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Antw:Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)
« Antwort #1 am: 18.01.2021 09:30 »
Weder noch.

rbnsdrs

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Antw:Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)
« Antwort #2 am: 18.01.2021 09:37 »
Danke für die schnelle Antwort.. somit muss ich meinen kompletten Urlaub nehmen :( ?

Spid

  • Gast
Antw:Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)
« Antwort #3 am: 18.01.2021 09:44 »
Weder besteht eine solche Verpflichtung noch ließe sie sich aus meinen Ausführungen folgern.

Bestehende Urlausbansprüche sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.