Hallo zusammen, leider habe ich in der Historie keinen passenden Beitrag gefunden. Aus diesem Grund schreib ich kurz einen Neuen
Ich werde zum 01.03.21 vom TVöD - VKA in den Diakonischen Tarifvertrag AVR wechseln. Arbeitgeberwechsel inkludiert.
Wie schaut das mit meinem Resturlaub / Urlaub aus dem Vorjahr aus, kann ich den kompletten Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Oder darf nur der Urlaubsanspruch aus dem neuen Kalenderjahr mitgenommen werden?
Über Infos von Euch/Ihnen wäre ich sehr sehr dankbar
Gruß Rbn