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Wechsel von TVöD VKA in AVR (Diakonie)

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rbnsdrs:
Hallo zusammen, leider habe ich in der Historie keinen passenden Beitrag gefunden. Aus diesem Grund schreib ich kurz einen Neuen :)

Ich werde zum 01.03.21 vom TVöD - VKA in den Diakonischen Tarifvertrag AVR wechseln. Arbeitgeberwechsel inkludiert.

Wie schaut das mit meinem Resturlaub / Urlaub aus dem Vorjahr aus, kann ich den kompletten Urlaub mit zum neuen Arbeitgeber nehmen? Oder darf nur der Urlaubsanspruch aus dem neuen Kalenderjahr mitgenommen werden?

Über Infos von Euch/Ihnen wäre ich sehr sehr dankbar

Gruß Rbn

Spid:
Weder noch.

rbnsdrs:
Danke für die schnelle Antwort.. somit muss ich meinen kompletten Urlaub nehmen :( ?

Spid:
Weder besteht eine solche Verpflichtung noch ließe sie sich aus meinen Ausführungen folgern.

Bestehende Urlausbansprüche sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.

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