Autor Thema: Zulage für Ausbildung  (Read 1667 times)

frankpady

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Zulage für Ausbildung
« am: 08.04.2021 11:22 »
Hallo erstmal... ich bin hier neu und möchte gerne eine Anfrage stellen. Habe die Suchfunktion zuvor genutzt, habe aber leider nichts passendes hierzu gefunden.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst Entgeltgruppe Acht, Erfahrungsstufe Sechs.

Aufgrund meiner Tätigkeit bzw. meiner langjährigen Tätigkeit kommen meine Vorgesetzten immer wieder auf mich zu, um entweder neue Mitarbeiter einzulernen oder meine Tätigkeit näher zu bringen. Auch in den nächsten Tagen darf ich mehrere Auszubildende meinen Bereich näher bringen und schulen.

Gibt es für regelmäßiges Einlernen, Schulen hier im TVÖD Zulagen, die mir gewährt werden können/müssen?
Wenn ja, welche und worauf kann ich mich berufen?

Mir wurde im letzten Jahr in der Beurteilung ein halber Punkt mehr gegeben, weil ich letztes Jahr meine zwei
neuen Kollegen in den Arbeitsbereich eingelernt habe. Der halbe Punkt war aber nicht ausschlaggebend für
meine Beurteilung bzw. für den Punktedurchschnitt, um die Sonderzulage zu erhalten. Die hatte ich bereits
mit den anderen Punkten der Beurteilung erreicht.

Bevor ich hier beim Personalamt usw. nachfrage, möchte ich mir durch eure Antworten vorbereiten.

Danke.

Lars73

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Antw:Zulage für Ausbildung
« Antwort #1 am: 08.04.2021 11:30 »
Das ist normaler Teil der Aufgaben eine Person mit E8. Es besteht kein Anspruch auf eine Zulage. Tariflich gibt es tatsächlich nur die leistungsorientierte Bezahlung um dafür eine finanzielle Honorierung zu ermöglichen.

frankpady

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Antw:Zulage für Ausbildung
« Antwort #2 am: 08.04.2021 11:51 »
Danke für die Antwort...!