Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Redaktionsverhandlungen und Jobrad
Becks411:
Was genau wurde denn jetzt vereinbart zum Fahrradleasing? Jemand die ausgeschriebene Fassung? Welche Kompromisse oder Zugeständnisse wurden dort gemacht?
WasDennNun:
Mit Sicherheit nichts woraus sich ein AN einen Anspruch basteln kann, sondern nur etwas, dass es dem AG jetzt endlich erlaubt wird ein beliebiges Jobrad Angebot dem AN anzubieten.
superbraz:
find ich auch gut ^^
"verhandlungen sind abgeschlossen" - aber nirgends findet man das Ergebnis ;D
Spid:
Ich kann mir vorstellen, daß die Koalitionen ihren jeweiligen Mitgliedern das Ergebnis zugänglich gemacht haben.
was_guckst_du:
Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing
Unter dem Stichwort der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Diensts enthält die Ta-rifeinigung vom 25. Oktober 2020 die Ermöglichung der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern. Darunter fallen Räder mit und ohne elektronischem Hilfsantrieb gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hierzu haben sich die Ge-werkschaften mit der VKA auf den Abschluss eines Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst geeinigt (TV-Fahrradleasing). Nach dem Tarifvertrag können Arbeitgeber und Beschäftigte einzelvertrag-lich vereinbaren, dass ein Teil des Bruttoeinkommens zur Finanzierung der Raten für das Fahrrad-Leasing umgewandelt wird. Wenn sich ein Arbeitgeber für ein solches Modell ent-scheidet, hat er dies allen seinen Beschäftigten zu ermöglichen. Die Betriebsparteien können mittels Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung die nähere Ausgestaltung regeln. Die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebs- oder Personalräte bleiben unberührt.
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