Seine Begründung würde im Endeffekt doch auch eine Verfassungswidrigkeit einer Frauenquote oder Quote generell nach dem im GG angemerkten Eigenschaften bedeuten... Migrationshintergrund = Herkunft/Abstammung/Sprache/Rasse..., Frau(weiblich in den meisten Fällen) = Geschlecht. Kann also seiner Aussage nicht ganz folgen und ist für mich unlogisch.
Weil Du dabei nicht bedenkst, dass die Frauenquote als Maßnahme zur "Durchsetzung der Gleichberechtigung" ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG haben kann. Eine verfassungsrechtliche Entsprechung gibt es nicht für Leute, die - oder deren Eltern - sich über die Grenze geschleppt haben.
Das bedeutet doch im Endeffekt wieder eine Durchmischung von Begrifflichkeiten. Ist das gewünscht und gewollt und absichtlich gemacht?
Gleichberechtigung nach GG ist faktisch geschaffen in Deutschland. Wenn nicht, möge man mir dies bitte darlegen, in welchen Bereichen explizit Frauen (oder Menschen, die sich so fühlen) von Gesetzeswegen benachteiligt sind.
Eine 50 %-irgendwas-Quote führt höchstens zur
Gleichstellung, welche in ihrer Sache an sich direkt Ungleichberechtigung gegenüber jenen Menschen erzeugt, die nicht zur Quotenregelung zählen. Es ist mir unerklärlich, wie gerade eher linkslastige Länder solche zutiefst diskriminierenden Entscheidungen treffen, um eine spezielle Gruppe zu bevorteilen und den gesamten Rest in vollem Bewusstsein außer Acht lassen. Das ist so ein Paradoxon, was ich nie verstehen werde. Neben den abstrusen Quotenregelungen, sind hier die Regeln zu der Besetzung von Stellen von Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten ebenso schauerlich und erinnern eher an das Mittelalter, als an eine aufgeklärte Gesellschaft.