Autor Thema: Muss die Zulage neu berechnet werden?  (Read 1936 times)

Franzie96

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Muss die Zulage neu berechnet werden?
« am: 18.01.2021 12:31 »
Hallo Zusammen,

mal angenommen wir haben folgende Situation:  ;D

AN sitzt im Verwaltungslehrgang II
AN bekommt EG 8 Stufe 3

AN bewirbt sich dann auf eine Stelle EG 9c und bekommt die Stelle.
AN erhält dann EG 8 Stufe 3 mit einer Zulage zu 9c Stufe 3.

Der AN hat dann ein paar Monate später einen Stufenaufstieg nach 4.

AN bekommt dann EG 8 Stufe 4 mit Zulage zu EG 9c Stufe 3?!?!?!

Ist das so richtig oder müsste die Zulage dann nicht nach 9c Stufe 4 angepasst werden? ???

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße



Spid

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Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
« Antwort #1 am: 18.01.2021 12:53 »
Im geschilderten Fall ist die Zulage nicht neu zu berechnen, da auf den Zeitpunkt des erstmaligen Zustehens der Zulage abgestellt wird, siehe Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 EGO.

personallife

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Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
« Antwort #2 am: 18.01.2021 13:06 »
Hängt das dann mit der Stufenlaufzeit zusammen ( da bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt)?

Und wenn er seine Weiterbildung hat kommt er dann in die E9c S4 oder in Stufe 3?

Spid

  • Gast
Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
« Antwort #3 am: 18.01.2021 13:10 »
Welche Höhergruppierung?

Die Höhergruppierung erfolgt im Augenblick des Erfüllens der Ausbildungs- und Prüfungspflicht stufengleich entsprechend der dann vorliegenden tatsächlichen Umstände. Das Entgelt richtet sich hingegen nach Vorbemerkung Nr. 7 Ans. 4 Satz 3 EGO.

Franzie96

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Antw:Muss die Zulage neu berechnet werden?
« Antwort #4 am: 22.01.2021 12:53 »
Danke!