Muss die Zulage neu berechnet werden?

Begonnen von Franzie96, 18.01.2021 12:31

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Franzie96

Hallo Zusammen,

mal angenommen wir haben folgende Situation:  ;D

AN sitzt im Verwaltungslehrgang II
AN bekommt EG 8 Stufe 3

AN bewirbt sich dann auf eine Stelle EG 9c und bekommt die Stelle.
AN erhält dann EG 8 Stufe 3 mit einer Zulage zu 9c Stufe 3.

Der AN hat dann ein paar Monate später einen Stufenaufstieg nach 4.

AN bekommt dann EG 8 Stufe 4 mit Zulage zu EG 9c Stufe 3?!?!?!

Ist das so richtig oder müsste die Zulage dann nicht nach 9c Stufe 4 angepasst werden? ???

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße



Spid

Im geschilderten Fall ist die Zulage nicht neu zu berechnen, da auf den Zeitpunkt des erstmaligen Zustehens der Zulage abgestellt wird, siehe Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 3 EGO.

personallife

Hängt das dann mit der Stufenlaufzeit zusammen ( da bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt)?

Und wenn er seine Weiterbildung hat kommt er dann in die E9c S4 oder in Stufe 3?

Spid

Welche Höhergruppierung?

Die Höhergruppierung erfolgt im Augenblick des Erfüllens der Ausbildungs- und Prüfungspflicht stufengleich entsprechend der dann vorliegenden tatsächlichen Umstände. Das Entgelt richtet sich hingegen nach Vorbemerkung Nr. 7 Ans. 4 Satz 3 EGO.

Franzie96