Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...  (Read 9048 times)

StuEv

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Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« am: 18.01.2021 14:28 »
Hallo zusammen,

habe Anfang Dezember eine Stufenlaufzeitverkürzung beantragt.

Zu dieser Zeit war ich in EG 12 Stufe 3.
Im Januar habe ich eine neue Stelle als Sachgebietsleiter bekommen in EG 13 Stufe 3.
Ich wollte somit rückwirkend bewirken das man mich in EG 12 Stufe 4 höher gruppiert damit ich dann zu jetzigem Zeitpunkt in EG 13 Stufe 4 bin.

Mein Antrag wurde damals vom Fachamt bestätigt und unterschrieben.

Das Hauptamt hat diesen Antrag mitr folgenden Begründungen abgelehnt:

-"Eine Stufenvorweggewährung gehört nicht zu den zwischen dem Personalrat und der Verwaltung vereinbarten Bausteinen der Personalentwicklung"

"ich könne mich aber an die Organisationsabteilung wenden sofern ich eine Überprüfung der Stellenbewertung wünsche"

Die restlichen Worte waren das ich die Stelle als Sachgebietsleiter als Wertschätzung der Verwaltung anerkennen könne  ::)

Habe ich jetzt noch irgend eine chance was zu tun?
Ich finde die Begründung total wirr und verstehe das nicht weil es doch durchaus zu den Bausteinen der Personalentwiclung gehört wenn es im Tarif steht?

Bin sehr enttäuscht  :'(

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #1 am: 18.01.2021 14:29 »
Der AG muß keine Kann-Bestimmungen umsetzen.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #2 am: 18.01.2021 14:40 »
Ich finde die Begründung total wirr und verstehe das nicht weil es doch durchaus zu den Bausteinen der Personalentwiclung gehört wenn es im Tarif steht?
Ja, sie sind ein kann angewendet Baustein.
Und dein Laden hat Entschieden: Wollen wir nicht anwenden.

Das ist vielleicht enttäuschend, aber dafür hat man ja die Wahl, dann eben einen weniger enttäuschenden AG zu finden.

Saggse

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #3 am: 18.01.2021 16:12 »
Das ist vielleicht enttäuschend, aber dafür hat man ja die Wahl, dann eben einen weniger enttäuschenden AG zu finden.
Wurde ein solcher Arbeitgeber, der diese Möglichkeit nutzt, eigentlich schon mal irgendwo gesichtet?

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #4 am: 18.01.2021 16:23 »
ja habe mich davor bei anderen Städten informiert und da ist es gang und gäbe!

Ich war der erste bei meiner Verwaltung der überhaupt so einen Antrag gestellt hat.

Da bekommt die Verwaltung natürlich Angst, dass noch mehr solcher Anträge eingehen und dann wird es von vorneherein abgelehnt.

Sieht man ja an der dürftigen Begründung.

Grüße

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #5 am: 18.01.2021 16:25 »
An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #6 am: 18.01.2021 16:31 »
An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.

Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.


Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #7 am: 18.01.2021 16:35 »
Es gibt ja nicht mal einen solchen Antrag - oder wo siehst Du eine solche Antragsmöglichkeit im TVÖD?

Die entsprechende Norm ist eine Kann-Bestimmung, die der AG anwenden kann, um einzelne AN zu bevorteilen, ohne den tariflichen Rahmen zu verlassen.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #8 am: 18.01.2021 17:26 »
An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Damit sie tarifkonform einzelne Mitarbeiter besser stellen können, wenn sie wollen.
Zitat
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.
Falsch! Als Arbeitnehmer hast du alle Chancen der Welt dir einen AG zu suchen, der anders handelt.

Zitat
Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.
Wurde es doch:
Dein AG hat einvernehmlich mit den PR beschlossen dieses tarifliche Konstrukt nicht einzusetzen.
Klarer, fairer und deutlicher geht es doch nicht.

Davon ab, wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erbracht hast?
Die ist nämlich ja Voraussetzung für die Anwendung der Stufenlaufzeitverkürzung.

BAT

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #9 am: 18.01.2021 19:36 »
Im Kern ist die Anwendung einer Stufenlaufzeitverkürzung nur eine Verkürzung der Zeit, in der dem Arbeitnehmer das voll Gehalt vorenthalten wird ;)

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #10 am: 19.01.2021 08:52 »
An der Begründung ist nichts auszusetzen - zumal es einer ebensolchen ohnehin nicht bedarf, noch wäre ein solcher „Antrag“, wie er geschildert worden ist, tariflich vorgesehen.

Dann verstehe ich nicht was der § im Tarifvertrag zu suchen hat, wenn sich das jede Kommune aussuchen darf ob diesem beachtung geschenkt wird oder nicht.
Damit sie tarifkonform einzelne Mitarbeiter besser stellen können, wenn sie wollen.
Zitat
Als AN hat man hier null chance weil dann genau mit obiger Antwort begründet wird und den Antragsteller frustriert und unverstanden lässt.
Falsch! Als Arbeitnehmer hast du alle Chancen der Welt dir einen AG zu suchen, der anders handelt.

Zitat
Besser wäre es m.E. das Seitens des AG erörtert und begründet werden muss, wieso ein solcher Antrag genehmigt/nich genehmigt wird.
Dann hat der Antragsteller zumindest eine Antwort um das Thema abzuhaken.
Wurde es doch:
Dein AG hat einvernehmlich mit den PR beschlossen dieses tarifliche Konstrukt nicht einzusetzen.
Klarer, fairer und deutlicher geht es doch nicht.

Davon ab, wie hast du eigentlich nachgewiesen, dass du eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung erbracht hast?
Die ist nämlich ja Voraussetzung für die Anwendung der Stufenlaufzeitverkürzung.

Ich habe meine Aufgaben mit meiner Stellenbeschreibung verglichen und darauf hingewiesen was ich in den letzten Jahren an zusätzlicher Verantwortung und Sonderaufgaben hatte.

Mein Amtsleiter u. Abteilungsleiter haben darauffhin eine Stellungnahme geschrieben in der das ganze bestätigt wurde.

Viele Grüße

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #11 am: 19.01.2021 08:53 »
Du hast also dargelegt, daß Du Dich mit anderen zur Unbotmäßigkeit verabredet hast und wolltest dafür auch noch belohnt werden? Hier gäbe es für alle Beteiligten eine Abmahnung.

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #12 am: 19.01.2021 08:57 »
Du hast also dargelegt, daß Du Dich mit anderen zur Unbotmäßigkeit verabredet hast und wolltest dafür auch noch belohnt werden? Hier gäbe es für alle Beteiligten eine Abmahnung.

Du klingst ziemlich frustriert mit deinen Antworten. Ist alles okay?
Dann lege doch mal dar wie man eine Stufenlaufzeitverkürzung im üblichen Sinne begründet.



Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #13 am: 19.01.2021 09:02 »
Ich bin emotional völlig uninvolviert. Unterlasse es, Deinen Magel an emotionaler Kontrolle auf mich zu projizieren. Wer von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit abweicht, handelt vertragswidrig und mithin in abmahnwürdiger Art und Weise. Übergriffige Vorgesetzte, mit denen sich zu derlei Unbotmäßigkeit verabredet wird, können ebenfalls abgemahnt werden - und werden es hier auch stets.

Man ermittelt die durchschnittliche Leistung und die individuelle Leistung und legt die deutliche Überdurchschnittlichkeit letzterer dar.

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #14 am: 19.01.2021 09:09 »
Ich bin emotional völlig uninvolviert. Unterlasse es, Deinen Magel an emotionaler Kontrolle auf mich zu projizieren. Wer von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit abweicht, handelt vertragswidrig und mithin in abmahnwürdiger Art und Weise. Übergriffige Vorgesetzte, mit denen sich zu derlei Unbotmäßigkeit verabredet wird, können ebenfalls abgemahnt werden - und werden es hier auch stets.

Man ermittelt die durchschnittliche Leistung und die individuelle Leistung und legt die deutliche Überdurchschnittlichkeit letzterer dar.


das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.

Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?