Über systematische Leistungsbeurteilungen.
Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.