Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...  (Read 9066 times)

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #15 am: 19.01.2021 09:13 »
Über systematische Leistungsbeurteilungen.

Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #16 am: 19.01.2021 09:15 »
das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
In Fälle pro Minute z.B.
o.ä.
Zitat
Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
Es gibt keinen solchen Antrag.
Der AG kann sich tarifkonform dafür entscheiden jemanden der überdurchschnittliche Leistung macht entsprechend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu geben.
Genauso wie es bei die Minderleistenden machen kann, die Stufenlaufzeit zu verlängern.
Da viel AG und PR sagen: Wer A sagt muss auch B sagen. verzichten die meisten auf beide Möglichkeiten

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #17 am: 19.01.2021 09:22 »
das klingt sehr schwammig. Wie wird die Leistung explizit ermittelt und dargelegt? Ein Beispiel wäre gut damit ich und viele andere es endlich kapieren.
In Fälle pro Minute z.B.
o.ä.
Zitat
Und warum soll es respektlos sein solch einen Antrag zu stellen wenn es doch im Tarifvertrag als Möglichkeit angeboten wird einen solchen zu stellen?
Es gibt keinen solchen Antrag.
Der AG kann sich tarifkonform dafür entscheiden jemanden der überdurchschnittliche Leistung macht entsprechend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu geben.
Genauso wie es bei die Minderleistenden machen kann, die Stufenlaufzeit zu verlängern.
Da viel AG und PR sagen: Wer A sagt muss auch B sagen. verzichten die meisten auf beide Möglichkeiten

also kommt es auf die Quantität an und nicht auf die zusätzlichen Aufgabenfelder und das Engagement?

Zumindest habe ich nun endlich mal eine erklärung mit deinem zweiten Absatz die ich verstanden habe, danke.

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #18 am: 19.01.2021 09:28 »
Über systematische Leistungsbeurteilungen.

Neben dem Umstand, daß ich mich zu Respekt nicht eingelassen habe, gibt es einen solchen Antrag tariflich nicht - oder wo stünde da was von "Antrag"? Ich hatte mich auch nicht auf den Antrag bezogen, sondern sehr deutlich auf die Unbotmäßigkeit - hier die vorsätzliche Abweichung von der vom AG festgelegten auszuübenden Tätigkeit - abgehoben, die abmahnwürdig ist auch wenn man sich mit subalternem Führungsperonal dazu verabredet hat.

Meinst du subaltern bildungssprachlich oder im Beamtenjargon?

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #19 am: 19.01.2021 09:31 »
Keine Ahnung, was Beamte für einen Jargon pflegen. Subalternes Führungspersonal ist solches Führungspersonal, das anderem Führungspersonal untergeordnet - eben subaltern - ist.

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #20 am: 19.01.2021 09:32 »
Keine Ahnung, was Beamte für einen Jargon pflegen. Subalternes Führungspersonal ist solches Führungspersonal, das anderem Führungspersonal untergeordnet - eben subaltern - ist.

dann bin ich beruhigt

Weltraumpräsident

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #21 am: 19.01.2021 10:54 »
Vielleicht noch eine abschließende Anmerkung zum grandiosen Instrument der Stufenlaufzeitverkürzung:

Egal wie überdurchschnittlich deine Leistungen wären, es bestünde dennoch kein Anspruch auf eine Stufenlaufzeitverkürzung nach dem TVöD. Klingt komisch, ist aber so. Peace out.

Organisator

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #22 am: 19.01.2021 11:18 »
Es ist doch großartig, dass eine solche Möglichkeit innerhalb des Tarifvertrags geschaffen wurde. Wenn der Arbeitgeber sich gegen die Anwendung entscheidet muss er halt mit den Konsequenzen daraus leben.

Keeper83

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #23 am: 19.01.2021 11:49 »
Es ist doch großartig, dass eine solche Möglichkeit innerhalb des Tarifvertrags geschaffen wurde. Wenn der Arbeitgeber sich gegen die Anwendung entscheidet muss er halt mit den Konsequenzen daraus leben.

Die Konsequenz ist unter Umständen aber nicht der Verzicht auf eine deutlich überdurchschnittliche Leistung, sondern auf überhaupt eine Leistung.
 

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #24 am: 19.01.2021 11:52 »
Geht man nicht einfach zu einem AG, der zur Anwendung solcher Instrumente bereit ist?

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #25 am: 19.01.2021 11:58 »
Ist das nicht toll wie motivierend sich der Arbeitgeber gezeigt hat?
Höhergruppierung von E12/3 nach E13/3 kurz vor erreichen der Stufe 4. Perfekt!!!!

Die Höhergruppierung von E12/3 nach E13/3 macht sage und schreibe 515,65 €/Jahr aus. Das sind ganze 42,97 €/Monat.

Es ist vorbildlich zu Gunsten seines Arbeitgebers auf Geld zu verzichten (Stufe 4) und für 42,97 €/Monat mehr Verantwortung und Stress zu übernehmen.
Solche AN sieht jeder AG sehr gerne.

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #26 am: 19.01.2021 12:02 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf mithin des Einverständnisses des AN. Wer schlecht verhandelt, kommt zu schlechten Ergebnissen. Davon ab hebt sich nur in wenigen Teilen der EGO die E13 aus der E12 durch eine gesteigerte Verantwortung heraus.

Dienstbeflissen

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #27 am: 19.01.2021 12:05 »
Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?

Keeper83

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #28 am: 19.01.2021 12:08 »
Geht man nicht einfach zu einem AG, der zur Anwendung solcher Instrumente bereit ist?

Das meine ich ja. AN geht und der AG bekommt gar keine Leistung mehr.

Allerdings halte ich die Erwartung mann bekäme auch mit Anwendung solcher Instrumente innerhalb des Tarifvertrags AN mit überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit für recht sportlich.

In einigen Bereichen wäre die Anwendung solcher Instrumente nötig um überhaupt noch eine Leistung zu bekommen.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #29 am: 19.01.2021 13:03 »
Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?

Weil man seinen AG so toll findet und auf Gehalt verzichtet.
Balkonklatschen reicht.............................ist ja auch nicht mehr gewollt, weder von Verdi noch vom AG

Wer sich immer noch auf Verdi und Tarifverträge verlässt und nicht selbst sein Gehirn einschaltet, dem kann man nicht mehr helfen. Oder man hat eine systemrelevante Funktion als Postwagenschubbser. Dem wird von Verdi geholfen.