Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...  (Read 9071 times)

Dienstbeflissen

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #30 am: 19.01.2021 13:42 »
Derjenige der die neuen Tätigkeiten überträgt weis meist doch gar nicht in welcher Stufe sich der AN befindet und erst recht nicht wann der nächste Stufenanstieg ansteht. Meist hilft da dann Reden.

StuEv

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #31 am: 19.01.2021 14:02 »
Derjenige der die neuen Tätigkeiten überträgt weis meist doch gar nicht in welcher Stufe sich der AN befindet und erst recht nicht wann der nächste Stufenanstieg ansteht. Meist hilft da dann Reden.

Das ist richtig aber den Zeitpunkt zur Annahme der Stelle kann man sich nun mal nicht raussuchen sonst bleibt das Sachgebiet ohne Führungspersonal.

Oder würdest du sagen das es sinnvoller gewesen wäre die Stelle anzunehmen in EG 12 Stufe 3 und beim Stufenanstieg in 4 dann in Eg 13 hochgruppiert zu werden?


Lars73

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #32 am: 19.01.2021 14:16 »
Sinnvoll wäre z.B. Führung auf Probe bis zum Stufenaufstieg (wenn dann innerhalb von 2 Jahren erreicht).

Das man eine Annahme einer E13 verzögert um Stufenlaufzeitverluste zu vermeiden ist auch nicht völlig ungewöhnlich. Habe ich auch selber durchgesetzt, weil ich meine Höhergruppierung nicht selber bezahlen wollte...

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #33 am: 19.01.2021 14:26 »
Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld darauf hinzuweisen und eine Regelung zu finden.
Üblich ist z.B. in E12/3 zu bleiben + eine Zulage (Differenzbetrag) und erst nach erreichen der Stufe 4 höher zu gruppieren.

Im Status quo ist lediglich das eigene Ego befriedigt und der AG freut sich, dass du auf Geld verzichtest. Du hast dir die Höhergruppierung eingekauft :-)

Spid

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #34 am: 19.01.2021 14:27 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung, mithin bestimmen beide Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich, wann diese Änderung stattfinden soll.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #35 am: 19.01.2021 14:56 »
Warum sollte man der Übertragung von Tätigkeiten die in eine höhere EG führen zur Unzeit zustimmen?

Weil man seinen AG so toll findet und auf Gehalt verzichtet.
Balkonklatschen reicht.............................ist ja auch nicht mehr gewollt, weder von Verdi noch vom AG

Wer sich immer noch auf Verdi und Tarifverträge verlässt und nicht selbst sein Gehirn einschaltet, dem kann man nicht mehr helfen. Oder man hat eine systemrelevante Funktion als Postwagenschubbser. Dem wird von Verdi geholfen.
Richtig, wer sich als Schaaf in einer Herde versteht und alle sollen gleich laut blöööken und gleich viel Heu kriegen, der ist da doch gut aufgehoben.

Wer sich jedoch als Teilnehmer am Arbeitsmarkt begreift, der nimmt halt auch Tteil an der Verhandlung über die Bedingungen das Arbeitsvertrages.

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #36 am: 19.01.2021 15:03 »
also kommt es auf die Quantität an und nicht auf die zusätzlichen Aufgabenfelder und das Engagement?

Zumindest habe ich nun endlich mal eine erklärung mit deinem zweiten Absatz die ich verstanden habe, danke.
Jaein:
Natürlich ist Quantität ein mögliches Kriterium für die Leistungsmessung.
Die Qualität kann es auch sein.

Es kommt auf keinen Fall auf Engagement an, dass braucht man vielleicht um eine überdurchschnittliche Leistung zu erzielen. Man kann aber auch mit viel Engagement null Leistung erbringen.

Und zusätzliche Aufgabenfelder führen zu einer höheren Entgeltgruppe oder zu eine Änderung der Zeitanteile.
Aber nicht automatisch zu einer höheren Leistung.

Und weil eben fast alle sich scheuen ein objektive Leistungsbewertung über alle Mitarbeiter zu machen (weil so was würden dann ja die PR oftmals fordern) nutzt man halt diese Instrument im "guten" wie im "bösen" nicht.


Ramirez

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung abgelehnt...
« Antwort #37 am: 20.01.2021 20:17 »
Es wäre sinnvoller gewesen, im Vorfeld darauf hinzuweisen und eine Regelung zu finden.
Üblich ist z.B. in E12/3 zu bleiben + eine Zulage (Differenzbetrag) und erst nach erreichen der Stufe 4 höher zu gruppieren.
Wenn es eine Zulage nach §14 ist bringt das leider absolut gar nichts, weil die dauerhafte Übertragung dann zum Zeitpunkt der Zulagengewährung zurück gerechnet wird.

@StuEv
Ich habe den EG 12->13 Spaß so ähnlich mitgemacht, da ich aufgrund eines guten Verhältnisses zu meinen Vorgesetzten leider zu viel Vertrauen hatte.
Ich kann Ihnen nur raten die Führungsposition nicht anzunehmen, wenn es noch möglich ist. Wann so etwas überhaupt bindend zählt ist hier im Forum ja häufig beschrieben.
Alternativ kündigen, so wie ich es dann gemacht habe. Es befreit sehr sich der miesen Behandlung zu entziehen und ein Loch zu hinterlassen.