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Sachgebietsleitung Liegenschaft_Chancen auf Höhergruppierung
Wusel79:
Danke für die Antworten. Meines Erachtens ist die besondere Schwierigkeit und Bedeutung gegeben. TBM sind im Grunde sehr schwammig und unbestimmt formuliert. Versuchen werde ich es auf jeden Fall.
Spid:
Tätigkeitsmerkmale sind in keinster Weise schwammig. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen - und diese durch jahrzehntelange Rechtsprechung erfahren haben, die Dir sicherlich geläufig ist, wenn Du Dir ein Urteil zur Erfüllung des genannten Tätigkeitsmerkmal gebildet hast.
Weltraumpräsident:
--- Zitat von: Wusel79 am 23.01.2021 18:17 ---Danke für die Antworten. Meines Erachtens ist die besondere Schwierigkeit und Bedeutung gegeben. TBM sind im Grunde sehr schwammig und unbestimmt formuliert. Versuchen werde ich es auf jeden Fall.
--- End quote ---
Mach dir selber ein Bild:
Auszug aus einem relativ jungen Urteil d. LArbG Nürnberg v. 20.12.2019 – 8 Sa 170/19
"[...]43
cc) Ein Herausheben der Tätigkeit aus der Entgeltgruppe 9b 1. Fallgruppe, 9c durch eine „besondere Schwierigkeit“ und „Bedeutung“ bezieht sich auf die fachliche Qualifikation des Angestellten, also sein fachliches Können und seine fachliche Erfahrung. Es wird in Entgeltgruppe 10 und 11 somit ein Wissen verlangt, das die Anforderungen in Entgeltgruppe 9b 1. Fallgruppe bzw. 9c in gewichtiger Weise, d.h. beträchtlich übersteigt.
44
(1) Die erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation. Eine „besondere Schwierigkeit“ kann z.B. bejaht werden, wenn die Tätigkeit den gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen weitere Spezialkenntnisse voraussetzen, d.h. Kenntnisse, die die normalen, durch die berufliche Ausbildung und Erfahrung erworbenen Kenntnisse weit übersteigen. Die Einarbeitung in die berufliche Tätigkeit ist ebenso wenig eine Spezialausbildung wie die Aktualisierung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. die berufliche Weiterbildung im Hinblick auf Veränderungen z.B. der Gesetzesgrundlagen bzw. Weiterentwicklung der Anforderungen an die Sachbearbeitung.
45
Zu beachten ist dabei, dass die Tarifvertragsparteien die Anforderungen der besonderen Schwierigkeit gegenständlich nicht beschränkt haben. Sie fordern, dass die Tätigkeit des Angestellten selbst die entsprechende Qualifikation verlangt. Demgegenüber muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben. Sie ist nicht etwa deswegen besonders schwierig im Tarifsinn anzusehen, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet wird (BAG, Urteil v. 05.03.1997, 4 AZR 511/95, in juris recherchiert).
46
(2) Nach der Rechtsprechung des BAG ist für die Bedeutung einer Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppen 10 und 11 eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung nötig, die sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen muss und sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben muss (BAG, Urteil v. 20.09.1995, 4 AZR 413/94, v. 05.03.1997, 4 AZR 511/95, in juris recherchiert).
47
dd) Dem Vortrag des Klägers lässt sich jedoch nicht entnehmen, dass die von ihm maßgeblich auszuübenden Arbeitsvorgänge sich jeweils zur Hälfte bzw. wenigstens zu 1/3 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b 1. Fallgruppe bzw. 9c herausheben. Die Tarifmerkmale „besondere Schwierigkeit“ und „Bedeutung“ müssen kumulativ vorliegen. Eine Tätigkeit, die zwar eine Bedeutung im Sinne der Tarifvorschrift aufweist, aber deren Ausübung nicht besonders schwierig einzustufen ist, ist nicht den Entgeltgruppen 10 oder 11 zuzuordnen.[...]"
Einschätzung: Willst du diesbezüglich etwas rechtsmittelmäßiges anfangen, dann wird das für dich kein leichtes Unterfangen, denn letztendlich sind wir alle gefangen im undurchdringlichen Dickicht des Tarifdschungels.
Spid:
Was wäre daran undurchdringlich oder dschungelartig?
Weltraumpräsident:
Na ja, eben wie die Vegetation des Dschungels oftmals eine sehr verflochtene Flora aufweist, so verhält es sich durchaus auch mit dem Tarifrecht, außer man hat, wie u. a. du, eine Machete zur Hand, aber die haben wohl die wenigsten einstecken, ergo nicht leicht zu durchdringen das ganze schöne Gewächs. Met end.
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