Hallo,
ich arbeite als Angestellte nach TV-L in einer Landesbehörde des Freistaates Sachsen im Schichtdienst (keine Wechselschicht). Wir haben verschiedene feste Schichtzeiten und keine Gleitzeit. Es gilt die normale monatliche Regelarbeitszeit. Durch die derzeitige Situation bzgl. Corona soll es für die nächsten Monate Änderungen in unserer Dienstplanung geben. Durch Erhöhung der tägl. Arbeitszeit auf 10 Stunden und demzufolge mehreren dienstfreien Tagen gelangt man allerdings am Monatsende in ein Defizit von teilweise 32 Stunden.
Meine Frage ist, ob eine vorsätzliche Dienstplanung mit weniger Arbeitsstunden, als lt. Tarifvertrag bzw. ArbZG vorgesehen, rechtmäßig ist? Kann der Dienstherr mich vorsätzlich ins „Minus“ planen, obwohl ich meine Arbeitskraft zur Verfügung stelle? Oder befindet sich der Arbeitgeber in diesem Fall im Annahmeverzug und müsste die fehlenden Arbeitsstunden demzufolge ausgleichen?