Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Befristeter Wechsel Arbeitsplatz
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DerLustigeOpa:
Hallo zusammen,
Drei kurze Fragen:
* Ist die einseitige Anordnung durch den AG zum befristeten Wechsel des Arbeitsplatzes bei TB zulässig oder bedarf es der Zustimmung durch den AN?
* Wenn es der Zustimmung bedarf: Muss diese Zustimmung/Ablehnung explizit gegeben werden oder gibt es eine Art stillschweigende Akzeptanz?
* Im Fall der stillschweigenden Zustimmung: Wie lange wäre die Frist bis diese angenommen werden könnte?
Konkret ist die (schriftliche) Rede von der "Unterstützung" eines anderen Amtes als Sachbearbeiter für 3 Monate mit anschließender Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit in eigentlich Amt bzw. der eigentlichen Abteilung.
Spid:
Eine Abordnung aus dienstlichen Gründen von nicht mehr als drei Monaten Dauer bedarf weder der Zustimmung des AN noch müßte dieser zuvor gehört werden, siehe §4 Abs. 1 TVÖD.
DerLustigeOpa:
Super, danke für die Info.
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