Autor Thema: Kinderkranktage  (Read 11059 times)

SUElerin2020

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Kinderkranktage
« am: 19.01.2021 13:09 »
Hallo zusammen

Arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen, unser Vertrag ist angelehnt an den tvöd.
Ein Kollege erzählte mir das wir 4 Tage kinderkrank für lau haben das heißt ohne Krankmeldung und Abzug der Kohle! Stimmt das?
Ich mache das immer über ne Au vom Kinderarzt. Habe ich was verpasst?

Spid

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #1 am: 19.01.2021 13:16 »
Wie meinen?

123456

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #2 am: 19.01.2021 13:17 »
Was ist denn das für eine Gossensprache?!

Isie

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #3 am: 19.01.2021 13:19 »
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

SUElerin2020

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #4 am: 19.01.2021 13:41 »
Was ist denn das für eine Gossensprache?!

Bitte?

SUElerin2020

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #5 am: 19.01.2021 13:44 »
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

123456

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #6 am: 19.01.2021 14:13 »
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

Soll ich dir ne Zeichnung machen?

SUElerin2020

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #7 am: 19.01.2021 14:18 »
Das ist nicht nötig. Eine kurze Erklärung wäre hilfreicher

Lars73

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #8 am: 19.01.2021 14:19 »
Kein Anspruch auf die 4 Tage wenn Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Daneben braucht es auch dafür einen Nachweis zur Notwendigkeit.

SUElerin2020

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #9 am: 19.01.2021 14:28 »
Danke Lars 🥰

was_guckst_du

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #10 am: 19.01.2021 15:12 »
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

...nix für lau :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

MH

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #11 am: 19.01.2021 16:02 »
Uns wurde immer durch die Blume gesagt, dass es einfacher ist, sich selbst einfach krank zu melden, anstat "krank Kind:  Scheinbar hat das irgendwas mit der Lohnabrechnung zu tun.
Sprich: Das man da Geld wg. "krank Kind" nachträglich "einfordern" müsste und dies ein größere Aufwand wäre .. Ist das korrekt?
Jedenfalls kenne ich ein paar Muttis und auch Väter, die das so "leben".

Lars73

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #12 am: 19.01.2021 16:10 »
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

Tashibo

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #13 am: 19.01.2021 19:11 »
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...

Sobald aber jemand mal was sagen würden, wären grad die Personalsachbearbeiter die die sich an nichts mehr erinnern können.

MH

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #14 am: 19.01.2021 19:49 »

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

... Interessant. Dadurch bekommt man weniger Gehalt? Das erklärt nun alles.. Ich habe mich immer schon gefragt, was das "Problem" ist, da ja extra "Kind Krank" Tage zur Verfügung stehen.