Autor Thema: Kinderkranktage  (Read 11069 times)

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #15 am: 20.01.2021 08:08 »
Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...

Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Und das zu Recht! Wer zu Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers aufruft, nur weils die eigene Arbeit erleichtert, sollte mal über seine Arbeitseinstellung nachdenken.

enemenebuh

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #16 am: 21.01.2021 15:51 »
Ich wundere mich gerade echt über den Umgangston hier...junge junge. Da wird ne Frage in den Raum geworfen und nur ne Antwort erwartet...was kommt...blödes Gelaber.

Bei uns gibts die drei-Tage-Regelung = 3 Tage ohne gelben Zettel. Ist manchmal einfacher als zum KiA zu gehen.

Spid

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #17 am: 21.01.2021 15:59 »
Was - sofern keine Arbeitsunfähigkeit des AN vorlag - Betrug ist. So einfach ist das. Da hilft auch kein ahnungloses Rumgenöle über den Umgangston.

Organisator

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #18 am: 21.01.2021 17:24 »
Ich wundere mich gerade echt über den Umgangston hier...junge junge. Da wird ne Frage in den Raum geworfen und nur ne Antwort erwartet...was kommt...blödes Gelaber.

Bei uns gibts die drei-Tage-Regelung = 3 Tage ohne gelben Zettel. Ist manchmal einfacher als zum KiA zu gehen.

Die Antwort kam völlig sachgemäß und zweckmäßig. Genauso wie die Kommentare zu Personen, die zum Betrug aufrufen.

Keeper83

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #19 am: 22.01.2021 12:47 »
Was - sofern keine Arbeitsunfähigkeit des AN vorlag - Betrug ist. So einfach ist das. Da hilft auch kein ahnungloses Rumgenöle über den Umgangston.

Da würde ich kurz mal einhaken wollen. Bei uns gilt ebenfalls diese 3-Tage Regel. Handelt es sich auch um Betrug wenn der AG die Begründung Kinderbetreuung in diesem Fall als "Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?   

Spid

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #20 am: 22.01.2021 12:49 »
Wenn der AG - nicht subalternes Führungspersonal - davon positive Kenntnis hat und mindestens implizit einverstanden ist, ist es kein Betrug.

Lars73

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #21 am: 22.01.2021 12:54 »
Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"

Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank?  Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.

Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.

Keeper83

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #22 am: 22.01.2021 13:02 »
Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"

Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank?  Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.

Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.


Das bedeutet, dass mein AG auf Nachfrage mitteilt ich könne mit der Begründung "Kinderbetreuung" zur zeit einen Antrag auf KOAU stellen und dieser würde genehmigt und mein Entgelt somit fortgezahlt. in §3 EntgFG steht ja eigentlich explizit "Krankheit".

Lars73

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #23 am: 22.01.2021 13:12 »
Was ist "KOAU"?

Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.

Keeper83

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Antw:Kinderkranktage
« Antwort #24 am: 22.01.2021 13:40 »
Was ist "KOAU"?

Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.

Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheingung.