Autor Thema: Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft  (Read 7565 times)

Saggse

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #15 am: 13.10.2021 10:00 »
Tatsächlich steht eine übertarifliche Vergütung den meisten kommunalen AG eben nicht frei, vielmehr sind sie durch die jeweilige GemO zumeist eben daran gehindert.
Wieder was gelernt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser Umstand politischen Entscheidungsträgern geschuldet ist - nicht der Gewerkschaft.

Spid

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #16 am: 13.10.2021 10:06 »
Richtig, denn die Gewerkschaft vertritt ausschließlich ihre Mitglieder - weshalb jeder, der nicht durch sie vertreten wird, ein originäres Interesse daran hat, sie, wo immer es geht, zu bekämpfen und zu schwächen, da der Kuchen nur einmal verteilt werden kann.

Grape Soda

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #17 am: 15.10.2021 13:58 »
Tatsächlich steht eine übertarifliche Vergütung den meisten kommunalen AG eben nicht frei, vielmehr sind sie durch die jeweilige GemO zumeist eben daran gehindert.
Wieder was gelernt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser Umstand politischen Entscheidungsträgern geschuldet ist - nicht der Gewerkschaft.
Das wäre dann aber nur mit 2 Tarifverträgen möglich oder sehe ich das falsch? Denn die ver.di vertritt alles über EG8, max. EG9 nicht wirklich.
Klappt bei der Bahn ja auch vorzüglich.

@TE
Ggf. mal bei einen kommunalen oder Landes-Rechenzentrum, das Glück suchen. Die zahlen zwar auch TVöD/TV-L, soweit ich weiß. Aber versuchen (Betonung: versuchen) IT'ler noch mit Dienstwagen, Zulagen usw. vor der Privatwirtschaft zu retten. Überläufer aus den Kommunen, die die Faxen dick haben, finden sich da oft 8)
Und die benötigen im Zuge der Digitalisierung auch (Wo)Man-Power, weil den Kommunen die IT'ler im gestreckten Galopp wegrennen und sie deshalb nichts selbst hinbekommen  8) 8)
« Last Edit: 15.10.2021 14:05 von Grape Soda »

Thomasmueller

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #18 am: 18.10.2021 14:55 »
Solange die Verdi nicht versteht, dass auch die Tarifgruppen > EG12 relevante Mehrleistung erbringen und weiter an der Vereinheitlichung der Tarifgruppen arbeitet, ist der ÖD als solches für Führungskräfte uninteressant.
Oh Mann, jetzt fange ich sogar schon an, Verdi in Schutz zu nehmen... Eine Gewerkschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder - nicht mehr und nicht weniger. Die Probleme des Arbeitgebers muss dieser schon selbst lösen. Es steht jedem Arbeitgeber frei, beispielsweise Führungskräften eine übertarifliche Bezahlung anzubieten oder in den Tarifverhandlungen für diese eine Erhöhung anbieten, die über die Forderungen der Gewerkschaft hinaus geht. Dass dies speziell im ÖD niemand will, ist nicht die Schuld von Verdi!

Ist ja schon weiter oben aufgelöst worden. Ich will/wollte auch keine Diskussion zu dem Thema aufmachen. Die Zahlen sprechen m.E. für sich:

EG13 Stufe 6 -> 74879€
EG12 Stufe 6 -> 74582€
EG11 Stufe 6 -> 68176€

Im kommunalen IT-Umfeld erfolgt die Verteilung meist so (zugegebenermaßen einfach zusammengefasst):

EG13: Führungskraft für ein Team mit 6 - 13 MA. Weitere Beteiligung am Tagesgeschäft. Spezielle und hohe fachliche Spezialisierung, hohe Eigenverantwortung.
EG12: Haupttätigkeit liegt im Tagesgeschäft, spezielle und hohe fachliche Spezialisierung, hohe Eigenverantwortung
EG11: Haupttätigkeit liegt im Tagesgeschäft, hohe fachliche Spezialisierung und hohe Eigenverantwortung

In Anbetracht dieser finanziellen Unterschiede muss ich leider feststellen, dass die Gruppen > = EG13 bei der Verdi wohl eine untergeordnete Rolle spielen...

Eine Diskussion ist müßig, ich ziehe halt meine persönlichen Konsequenzen. Und für 300€ oder 6700€ im Jahr die Führungsverantwortung abzugeben und wieder als SB zu arbeiten ist unter Berücksichtigung der Enkommensverluste in meinem Fall zu verkraften und sicherlich ein entspannter Weg.

Organisator

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #19 am: 18.10.2021 15:08 »
Dann wünsche ich dir, dass dein AG mitspielt und dir eine entsprechende, geringer bewertete Tätigkeit auch übertragen möchte.

Saggse

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #20 am: 19.10.2021 16:04 »
In Anbetracht dieser finanziellen Unterschiede muss ich leider feststellen, dass die Gruppen > = EG13 bei der Verdi wohl eine untergeordnete Rolle spielen...
Ich würde behaupten, das gilt für alle zweistelligen Entgeltgruppen und EG13 und darüber ist für Verdi sowieso praktisch bedeutungslos. Als EG6-Sachbearbeiter würde ich meiner Gewerkschaft auch was husten, wenn sie mir erklärt, dass sie für mich leider nicht das optimale Ergebnis herausgeholt hat, weil das Gehalt meines EG13-Abteilungsleiters - selbstverständlich kein Gewerkschaftsmitglied - nicht mehr zumutbar ist.

Ramirez

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Antw:Niederlegen der Aufgabe als Führungskraft
« Antwort #21 am: 20.10.2021 18:16 »
Ich habe es analog getan, allerdings verbunden mit einem Arbeitgeberwechsel.
Die Personalfreiheit ist unbezahlbar. Vom Vorgesetzten mit EG 13 zum Sachbearbeiter mit EG 12 ist es ein deutlicher Schritt, anderes herum war es eher aufwachsend und daher nicht so stark merkbar. Fachlich gibt es kaum eine Änderung, ich bin aber zufriedener. Die ersten paar Monate Eingewöhnung sind natürlich aufwendiger aber dann wird man belohnt.

Jeder muss halt individuell rechnen und abwägen. Ich habe z.B. festgestellt das auch die vorhandene EG 14 Perspektive irrelevant war, weil sie erst monetär wirksam geworden wäre wenn meine Kinder erwachsen sind.