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Höhergruppierung mit Stufenaufstieg?
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 12:16 ---Genau so wäre es - und erfüllt mithin Dein eingangs geschildertes Begehren vollumfänglich. Inwiefern wäre das nicht zielführend?
--- End quote ---
Weil sehr wahrscheinlich das Ziel ist direkt (oder besser gesagt, sofort), also mit Übernahme der Stelle, in die S15/5 zu komme ist.
Und das geht nur mittels §17 Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistung (egal ob vor oder nach der Höhergruppierung) oder übertarifliche Handeln.
Saggse:
tl;dr
Wenn du nicht wirklich sicher bist, dass dein Arbeitgeber dich wirklich ganz dringend dort braucht - aus welchen Gründen auch immer - vergiss es! Überlege, ob S14S4 für dich in Ordnung ist oder ob du dich später bzw. woanders um eine entsprechende Stelle bewirbst. Es gibt ein Höhergruppierungsparadoxon. Ja, es ist gefühlt ungerecht - lebe damit, denn du wirst es nicht ändern!
Ganz ehrlich: Ich sehe praktisch nur sehr, sehr wenige Chancen, das angestrebte Ziel zu erreichen, da die Eingruppierung der (nicht nur vorübergehend) übertragenen Tätigkeit folgt - nicht umgekehrt und die Regeln für eine Höhergruppierung klar definiert sind. Theoretisch sind natürlich Dinge möglich - praktisch sind sie entweder unwahrscheinlich, vertragswidrig und möglicherweise illegal.
1. Verkürzung der Stufenlaufzeit
Was passiert: Dein Arbeitgeber stellt fest, dass deine Leistugnen weit überdurchschnittlich sind, und dass du vor der Höhergruppierung bereits in S14S5 aufsteigst. (Dies ist vermutlich die einzige, wirklich legale Möglichkeit!)
Was folgt: Die angestrebte Eingruppierung wird zum gewünschten Termin erreicht.
Der Haken: Es wird selten gemacht, weil Sackgang für den Arbeitgeber.
2. Vorerst nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten
Was passiert: Dein Arbeitgäber überträgt dir die Aufgaben formell zunächst nur vorübergehend und erst nach Erreichen von S14S5 dauerhaft.
Was folgt: Es gibt ggf. eine Zulage, aber die angestrebte finale Eingruppierung wird erst bei dauerhafter Übertragung erreicht.
Der Haken: Zwei Jahre sind eine lange Zeit für eine "vorübergehende Übertragung", und in dieser Zeit kann viel passieren... (Die Übertragung kann auch rückgängig gemacht werden!) Ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber das macht.
3. "Wir schauen alle weg..."
Was passiert: Du übernimmst die Tätigkeiten, ohne sie formell übertragen bekommen zu haben bis zum nächsten Stufenaufstieg.
Was folgt: Die Höhergruppierung erfolgt nach dem Stufenaufstieg, also erst in zwei Jahren - dann aber in die gewünschte Gruppe/Stufe.
Der Haken: Zunächst mal gibt es für die Übergangsphase kein zusätzliches Geld. Darüber hinaus wirst du vertragsbrüchig, weil du wissentlich Tätigkeiten ausübst, die dir nicht übertragen wurden. Derlei kann zu Abmahnung und Kündigung führen. Selbst, wenn der Arbeitgeber "wegsieht", hast du keine Möglichkeit, zu erzwingen, dass das auch so bleibt. Formell wäre eine Führungsposition zwei Jahre nicht besetzt! Darauf könnte jemand aufmerksam werden, und dann könnte man einfach entscheiden, die Stelle mit jemand anderem zu besetzen. Zu weiteren möglichen juristischen Konsequenzen kann Spid sicher mehr sagen. Selbst eine strafrechtliche Relevanz würde ich nicht leichtfertig ausschließen. (Du begehst einen Vertragsbruch, und die Frage ist, ob man dir vorwerfen kann, dies in dem Wissen und mit der Absicht getan zu haben, dich dadurch zu bereichern! Für mich als Laie riecht das sehr schwer nach Betrug!)
4. Eingruppierungsirrtum
Was passiert: Dein Arbeitgeber bildet sich vorsätzlich grob fahrlässig eine falsche Rechtsmeinung, indem er annimmt, die korrekte Eingruppierung wäre S15S5. Keine Ahnung, wie man das begründen will... Der zuständige Bearbeiter war halt besoffen oder so...
Was folgt: Wenn der Irrtum länger als ein halbes Jahr unbemerkt bleibt, musst du das zuviel erhaltene Entgelt nur noch für ein halbes Jahr rückwirkend zurückzahlen.
Der Haken: Der Irrtum ist sehr, sehr offensichtlich, dürfte also schwierig zu erklären sein. Und natürlich kann der Irrtum jederzeit auch nachträglich korrigiert werden! Im Hinblick auf Eingruppierung, Stufe und Laufzeit ist die Korrektur rückwirkend zum Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeiten. Du wirst also zu diesem Zeitpunkt in S15S4 eingruppiert, und die Stufenlaufzeit beginnt genau dort von vorn. Zuviel gezahltes Entgelt des letzten halben Jahres musst Du zurückzahlen, Weitere mögliche, juristische Konsequenzen will ich auch hier nicht leichtfertig ausschließen. (Meiner Meinung nach steht auch hier der Vorwurf des Betrugs im Raum!)
Weltraumpräsident:
Bist du die einzige Person, welche für die Tätigkeit zur Verfügung steht resp. alle Voraussetzungen dafür mitbringt? Falls du das nicht bejahen kannst, dann sieht's schlecht aus bzw. ganz, ganz düster (an dieser Stelle musst du dir zwei Augen in der Dunkelheit vorstellen, die, paradoxerweise sichtbar, verirrt in der Finsternis umherblicken). Kannst du es bejahen, dann, das Vorhandensein einer übertariflichen Regelung bei euch vorausgesetzt, könnte was gehen hinsichtlich Zulage. Spoiler: Regelmäßig ist hierzu, wie soll es anders sein, nichts geregelt. Wären ja schön dämlich, wenn sie den Haushalt unnötig strapazieren würden - nicht wahr?. Peace out.
Saggse:
Eine weitere Frage wäre freilich: Siehst du dich in der Position, das Lieblingspferd des Bürgermeisters köpfen zu lassen und das Amputat unbemerkt in dessen Bett zu platzieren? ;-) Dann könnte das freilich auch noch was werden...
Mosati2019:
--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 12:16 ---Genau so wäre es - und erfüllt mithin Dein eingangs geschildertes Begehren vollumfänglich. Inwiefern wäre das nicht zielführend?
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Weil ich dann die nächsten zwei Jahre in S14/4 bleibe und nicht mehr Geld dafür bekomme, obwohl ich als TL mehr leisten muss... Nach deinen Schilderungen wäre der Vertragsabschluss für S15/5 erst im April 2023 oder habe ich das falsch verstanden?
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