Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
Organisator:
--- Zitat von: Plantschbaer am 22.01.2021 07:57 ---Das Beamtenverhältnis ruht nicht, die Beförderung von A14 auf A15 ist ja an eine Erprobungszeit gebunden. Von einer direkten Beförderung kann man da nicht sprechen.... :)
--- End quote ---
Also wirst du nicht befördert, sondern hast lediglich eine andere Tätigkeit übernommen, die nach erfolgreicher Erprobungszeit eine Beförderung nach sich ziehen könnte?
Wenn du dich dann nicht in der Erprobungszeit bewährst hast du den Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung in der bisherigen Besoldungsgruppe. Diese kann, muss aber nicht dier alte Dienstposten sein.
Plantschbaer:
Ja, so der Sachverhalt. Vielen Dank für Deine Antwort. Das hat sehr weitergeholfen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version