Autor Thema: [NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten  (Read 2609 times)

Plantschbaer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Ich hätte da mal eine interessante Frage an diverse Schlauköpfe hier:

Man wird befördert und fühlt sich wider Erwarten auf dem Posten nicht wohl. Die Erprobungszeit dauert ja mehrere Monate. Hat man innerhalb der Erprobungszeit die Möglichkeit auf seinen alten Dienstposten (auch wenn es z.B. an einer anderen Schule wäre) zurückversetzt zu werden?
Es heißt ja im §7 LVO - Wenn die Eignung nicht festgestellt werden kann, ist die probeweise Übertragung des Dienstpostens rückgängig zu machen.

Vielen Dank für qualifizierte Kommentare.....
« Last Edit: 20.01.2021 02:37 von Admin2 »

calmac

  • Gast
Antw:[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
« Antwort #1 am: 20.01.2021 22:57 »
Welche Besoldungsgruppe? Welches Lehramt?

Plantschbaer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
« Antwort #2 am: 21.01.2021 06:15 »
A15, Berufskolleg

calmac

  • Gast
Antw:[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
« Antwort #3 am: 21.01.2021 22:51 »
Ist die Stelle auf Probe verliehen worden? Sprich: ruht das bisherige Beamtenverhaeltnis auf Lebenszeit fuer die Dauer der Erprobung oder wurde direkt befoerdert?

Plantschbaer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
« Antwort #4 am: 22.01.2021 07:57 »
Das Beamtenverhältnis ruht nicht, die Beförderung von A14 auf A15 ist ja an eine Erprobungszeit gebunden. Von einer direkten Beförderung kann man da nicht sprechen.... :)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
« Antwort #5 am: 22.01.2021 08:40 »
Das Beamtenverhältnis ruht nicht, die Beförderung von A14 auf A15 ist ja an eine Erprobungszeit gebunden. Von einer direkten Beförderung kann man da nicht sprechen.... :)

Also wirst du nicht befördert, sondern hast lediglich eine andere Tätigkeit übernommen, die nach erfolgreicher Erprobungszeit eine Beförderung nach sich ziehen könnte?

Wenn du dich dann nicht in der Erprobungszeit bewährst hast du den Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung in der bisherigen Besoldungsgruppe. Diese kann, muss aber nicht dier alte Dienstposten sein.

Plantschbaer

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:[NW] Eignung nicht festgestellt - alter Dienstposten
« Antwort #6 am: 22.01.2021 09:19 »
Ja, so der Sachverhalt. Vielen Dank für Deine Antwort. Das hat sehr weitergeholfen.