Ich hätte da mal eine interessante Frage an diverse Schlauköpfe hier:
Man wird befördert und fühlt sich wider Erwarten auf dem Posten nicht wohl. Die Erprobungszeit dauert ja mehrere Monate. Hat man innerhalb der Erprobungszeit die Möglichkeit auf seinen alten Dienstposten (auch wenn es z.B. an einer anderen Schule wäre) zurückversetzt zu werden?
Es heißt ja im §7 LVO - Wenn die Eignung nicht festgestellt werden kann, ist die probeweise Übertragung des Dienstpostens rückgängig zu machen.
Vielen Dank für qualifizierte Kommentare.....