Servus Leute,
eine Kollegin hat mich gebeten, ihre Stellenbeschreibung im Forum zu posten, um eine Einschätzung zur korrekten Eingruppierung zu erhalten... daher füge ich diese einfach mal an.
Bauverwaltung Sachgebiet Bauordnung
1. Bearbeitung von Bauanträgen - 25%
Erarbeitung von gemeindlichen Stellungnahmen auf der Grundlage des BauGB sowie der BauO LSA, bei Erforderlichkeit mit Beschlussfassung Erstellung von Bauerlaubnisschreiben zu Anträgen im Genehmigungs¬freistellungsverfahren gemäß § 61 BauO LSA
2. Bearbeitung von Bauvoranfragen - 25 %
Erarbeitung gemeindlicher Stellungnahmen gleich den Bauanträgen. Herausarbeitung von Möglichkeiten zur Umsetzung von Baumaßnahmen entsprechend des BauGB sowie der BauO LSA verstärkte Bearbeitung von Bauvoranfragen durch DDR gewachsene Freizeitbauten-Besiedelung in den Außenbereichen um Freyburg und Laucha Außenbereichssatzungen sind unterstützend nicht vorhanden
3. Bearbeitung Bauanfragen - 10 %
Beratung der Bürger zu allen Bauangelegenheiten im baurechtlichen Innen- und Außenbereich entsprechend dem BauGB sowie der BauO LSA Entscheidungsfindung zur Antragspflichtigkeit
4. Anzeigen von illegalen Baumaßnahmen - 2,5 %
Koordination zwischen den betreffenden Bürgern und der Gemeinde, Erstellung von Anzeigen bezüglich illegal errichteter Baukörper an das Bauordnungsamt des Burgenlandkreises oder Kontaktaufnahme zu den verantwortlichen Eigentümern mit Aufforderung zur Einleitung eines Bauantragsverfahrens
5. Anzeigen zur Gefahrenabwehr - 2,5 %
Erstellung von Anzeigen an das Bauordnungsamt des Burgenlandkreises bezüglich maroder, gefährlicher Bausubstanz, welche eine Gefahr für den öffentlichen Bereich darstellt oder Kontaktaufnahme zu den verantwortlichen Eigentümern mit Aufforderung zur Mißstandsbeseitigung, wenn diese erreichbar und zugänglich sind
6. Archivierung von Bauakten - 5 %
Aufarbeitung der einzelnen Bauantragsverfahren zur Archivablage Zuständigkeit für Bauarchivordnung
7. Archivakteninformation - 2,5 %
Heraussuchen von Archivbauakten für Eigentümer oder Bevollmächtigte
8. Meldung zur Baustatistik - 2,5 %
Erfassung von beantragten Baumaßnahmen im Genehmigungsfreistellungs¬verfahren sowie Meldung von Bauabgängen an das Statistisches Landesamt
9. Bearbeitung von Anträgen zur Prüfung von Vorkaufsrechten - 20%
Erstellung von Zeugnissen gemäß § 24 BauGB, nach der Prüfung über einen Vorkaufsrechtverzicht der jeweiligen Gemeinde bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes
Erstellung von Bescheiden zu Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB
10.Sitzungsdienst im Rahmen des Bauausschuss der VerbGem - 5%
Erstellung von Einladungen zu Sitzungen des Bauausschusses, Protokoll¬aufnahme zu den Sitzungen, Beschlussausfertigungen,Sitzungsverwaltung
Der Arbeitszeitaufwand zu den Punkten 1 bis 3 wird mit 60% eingeschätzt.
Der Arbeitszeitaufwand zu den Punkten 4 und 5 wird mit 5% eingeschätzt Der Arbeitszeitaufwand zu den Punkten 6 bis 8 wird mit 10 % eingeschätzt.
Der Arbeitszeitaufwand zum Punkt 9 wird mit 20% eingeschätzt Der Arbeitszeitaufwand zu Punkt 10 wird mit 5% eingeschätzt.
Ergänzung:
Die selbständige Leistung, welche zu den Punkten 1 bis 3 erbracht wird, erfordert bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilung in jedem Einzellfall umfangreiche Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung. Dabei müssen entscheidende Abwägungsprozesse erstellt werden. Es muss bei jedem Vorgang alternativ entschieden werden, welche Rechtsvorschrift im Einzellfall anzuwenden ist. Eine detaillierte Handlungsanweisung, die einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum einschränkt, gibt es nicht. Die Kontrolle durch Vorgesetzte erfolgt nur in Sonderfällen.
Vielen Dank vorab!