Autor Thema: Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau  (Read 2956 times)

superbraz

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Servus Leute,

eine Kollegin hat mich gebeten, ihre Stellenbeschreibung im Forum zu posten, um eine Einschätzung zur korrekten Eingruppierung zu erhalten... daher füge ich diese einfach mal an.

Bauverwaltung Sachgebiet Bauordnung

1.    Bearbeitung von Bauanträgen - 25%
Erarbeitung von gemeindlichen Stellungnahmen auf der Grundlage des BauGB sowie der BauO LSA, bei Erforderlichkeit mit Beschlussfassung Erstellung von Bauerlaubnisschreiben zu Anträgen im Genehmigungs¬freistellungsverfahren gemäß § 61 BauO LSA

2.    Bearbeitung von Bauvoranfragen - 25 %
Erarbeitung gemeindlicher Stellungnahmen gleich den Bauanträgen. Herausarbeitung von Möglichkeiten zur Umsetzung von Baumaßnahmen entsprechend des BauGB sowie der BauO LSA verstärkte Bearbeitung von Bauvoranfragen durch DDR gewachsene Freizeitbauten-Besiedelung in den Außenbereichen um Freyburg und Laucha Außenbereichssatzungen sind unterstützend nicht vorhanden

3.    Bearbeitung Bauanfragen - 10 %
Beratung der Bürger zu allen Bauangelegenheiten im baurechtlichen Innen- und Außenbereich entsprechend dem BauGB sowie der BauO LSA Entscheidungsfindung zur Antragspflichtigkeit

4.    Anzeigen von illegalen Baumaßnahmen - 2,5 %
Koordination zwischen den betreffenden Bürgern und der Gemeinde, Erstellung von Anzeigen bezüglich illegal errichteter Baukörper an das Bauordnungsamt des Burgenlandkreises oder Kontaktaufnahme zu den verantwortlichen Eigentümern mit Aufforderung zur Einleitung eines Bauantragsverfahrens

5.    Anzeigen zur Gefahrenabwehr - 2,5 %
Erstellung von Anzeigen an das Bauordnungsamt des Burgenlandkreises bezüglich maroder, gefährlicher Bausubstanz, welche eine Gefahr für den öffentlichen Bereich darstellt oder Kontaktaufnahme zu den verantwortlichen Eigentümern mit Aufforderung zur Mißstandsbeseitigung, wenn diese erreichbar und zugänglich sind

6.    Archivierung von Bauakten - 5 %
Aufarbeitung der einzelnen Bauantragsverfahren zur Archivablage Zuständigkeit für Bauarchivordnung

7.    Archivakteninformation - 2,5 %
Heraussuchen von Archivbauakten für Eigentümer oder Bevollmächtigte

8.    Meldung zur Baustatistik - 2,5 %
Erfassung von beantragten Baumaßnahmen im Genehmigungsfreistellungs¬verfahren sowie Meldung von Bauabgängen an das Statistisches Landesamt

9.    Bearbeitung von Anträgen zur Prüfung von Vorkaufsrechten - 20%
Erstellung von Zeugnissen gemäß § 24 BauGB, nach der Prüfung über einen Vorkaufsrechtverzicht der jeweiligen Gemeinde bzw. das Nichtbestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes
Erstellung von Bescheiden zu Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 BauGB

10.Sitzungsdienst im Rahmen des Bauausschuss der VerbGem - 5%
Erstellung von Einladungen zu Sitzungen des Bauausschusses, Protokoll¬aufnahme zu den Sitzungen, Beschlussausfertigungen,Sitzungsverwaltung

Der Arbeitszeitaufwand zu den Punkten 1 bis 3 wird mit 60% eingeschätzt.
Der Arbeitszeitaufwand zu den Punkten 4 und 5 wird mit 5% eingeschätzt Der Arbeitszeitaufwand zu den Punkten 6 bis 8 wird mit 10 % eingeschätzt.
Der Arbeitszeitaufwand zum Punkt 9 wird mit 20% eingeschätzt Der Arbeitszeitaufwand zu Punkt 10 wird mit 5% eingeschätzt.

Ergänzung:
Die selbständige Leistung, welche zu den Punkten 1 bis 3 erbracht wird, erfordert bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilung in jedem Einzellfall umfangreiche Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung. Dabei müssen entscheidende Abwägungsprozesse erstellt werden. Es muss bei jedem Vorgang alternativ entschieden werden, welche Rechtsvorschrift im Einzellfall anzuwenden ist. Eine detaillierte Handlungsanweisung, die einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum einschränkt, gibt es nicht. Die Kontrolle durch Vorgesetzte erfolgt nur in Sonderfällen.


Vielen Dank vorab!

Kaiser80

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #1 am: 20.01.2021 09:23 »
Es sind keine guvFk zu erkennen, sL sollten in relaventem Umfang vorleigen. Einschätzung EG9a.

"wir" irren bei der Eingruppierung einer sehr ähnlichen Stelle, bzw haben noch die Beitragsveranlagung  mit drin, und vergüten mit 9b...

Spid

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #2 am: 20.01.2021 09:28 »
Wenn keine guvFk erkennbar sind, was ich nicht zwingend so sehen würde, wie sollte sich eine E9a ergeben?

Kaiser80

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #3 am: 20.01.2021 09:35 »
Ui, jetzt hab ich mich aber verhauen... sorry. TM der EG 6 und EG 5 durcheinandergeworfen...

@Spid, wo siehst du die vielseitigen bzw. wie begründest du diese? Weil der TB auf einem speziellen, schmalen Sachgebiet tätig wird/ist?


Spid

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #4 am: 20.01.2021 09:56 »
Naja, es sind ja Baugenehmigungs- und Bauordnungsverfahren als Teiltätigkeiten beschrieben, da würde ich durchaus eine Steigerung in der Breite sehen - wenn die Vielseitigkeit der benötigten Fk nicht ohnehin bereits durch das komplexe Geflecht aus Gesetz, Ordnungen und Satzungen gegeben ist.

superbraz

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #5 am: 20.01.2021 10:33 »
aktuell ist sie in einer EG6, hatte auf eine EG7-8 gehofft...
also ist eurer Meinung nach die Eingruppierung durchaus korrekt.

Vielen Dank!

superbraz

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #6 am: 20.01.2021 13:09 »
Wenn keine guvFk erkennbar sind, was ich nicht zwingend so sehen würde, wie sollte sich eine E9a ergeben?

nochmal kurze Nachfrage...

wird hier nicht auf guvFk hingewiesen?

"Die selbständige Leistung, welche zu den Punkten 1 bis 3 erbracht wird, erfordert bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilung in jedem Einzellfall umfangreiche Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung. Dabei müssen entscheidende Abwägungsprozesse erstellt werden. Es muss bei jedem Vorgang alternativ entschieden werden, welche Rechtsvorschrift im Einzellfall anzuwenden ist. Eine detaillierte Handlungsanweisung, die einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum einschränkt, gibt es nicht. Die Kontrolle durch Vorgesetzte erfolgt nur in Sonderfällen."

Spid

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #7 am: 20.01.2021 13:12 »
Nein, da wird lediglich ein mangelhaftes Verständnis des Rechtsbegriffes der selbständigen Leistungen offenbart.

Schokobon

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #8 am: 20.01.2021 13:19 »
"Die selbständige Leistung, welche zu den Punkten 1 bis 3 erbracht wird, erfordert bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilung in jedem Einzellfall umfangreiche Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung. Dabei müssen entscheidende Abwägungsprozesse erstellt werden. Es muss bei jedem Vorgang alternativ entschieden werden, welche Rechtsvorschrift im Einzellfall anzuwenden ist. Eine detaillierte Handlungsanweisung, die einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum einschränkt, gibt es nicht. Die Kontrolle durch Vorgesetzte erfolgt nur in Sonderfällen."

Hat man sich hier einfach am Haufe-Artikel entlang gehangelt?

superbraz

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #9 am: 20.01.2021 13:27 »
gute Frage...wurde von der SB in Zusammenarbeit mit dem stellv. AL erstellt.
Beide keine Personaler.

superbraz

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Antw:Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau
« Antwort #10 am: 21.01.2021 14:40 »
kurz noch eine Info...
Sie ist aktuell in der EG7, sieht sich aber ungerecht Bewertet im Verhältnis zu anderen und zielt auf eine EG8 ab.
Wie müsste das ganze denn dann formuliert werden?