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Frage für Mitarbeiterin - Eingruppierung SB Bau

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superbraz:
aktuell ist sie in einer EG6, hatte auf eine EG7-8 gehofft...
also ist eurer Meinung nach die Eingruppierung durchaus korrekt.

Vielen Dank!

superbraz:

--- Zitat von: Spid am 20.01.2021 09:28 ---Wenn keine guvFk erkennbar sind, was ich nicht zwingend so sehen würde, wie sollte sich eine E9a ergeben?

--- End quote ---

nochmal kurze Nachfrage...

wird hier nicht auf guvFk hingewiesen?

"Die selbständige Leistung, welche zu den Punkten 1 bis 3 erbracht wird, erfordert bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilung in jedem Einzellfall umfangreiche Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung. Dabei müssen entscheidende Abwägungsprozesse erstellt werden. Es muss bei jedem Vorgang alternativ entschieden werden, welche Rechtsvorschrift im Einzellfall anzuwenden ist. Eine detaillierte Handlungsanweisung, die einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum einschränkt, gibt es nicht. Die Kontrolle durch Vorgesetzte erfolgt nur in Sonderfällen."

Spid:
Nein, da wird lediglich ein mangelhaftes Verständnis des Rechtsbegriffes der selbständigen Leistungen offenbart.

Schokobon:

--- Zitat von: superbraz am 20.01.2021 13:09 ---"Die selbständige Leistung, welche zu den Punkten 1 bis 3 erbracht wird, erfordert bei der bauordnungsrechtlichen Beurteilung in jedem Einzellfall umfangreiche Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges und insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung. Dabei müssen entscheidende Abwägungsprozesse erstellt werden. Es muss bei jedem Vorgang alternativ entschieden werden, welche Rechtsvorschrift im Einzellfall anzuwenden ist. Eine detaillierte Handlungsanweisung, die einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum einschränkt, gibt es nicht. Die Kontrolle durch Vorgesetzte erfolgt nur in Sonderfällen."

--- End quote ---

Hat man sich hier einfach am Haufe-Artikel entlang gehangelt?

superbraz:
gute Frage...wurde von der SB in Zusammenarbeit mit dem stellv. AL erstellt.
Beide keine Personaler.

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