Autor Thema: Feiertagszuschläge  (Read 1539 times)

LuisaM

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Feiertagszuschläge
« am: 20.01.2021 07:36 »
Hallo,
ich arbeite seit einigen Monaten mit im Gesundheitsamt für Corona und habe an verschiedenen Wochenenden und Feiertagen zusätzlich gearbeitet. Ich hatte dadurch oft auch eine 6 Tage Woche (keine Schicht).
Meine zusätzlichen Stunden wurden alle auf meinem Zeitkonto gutgeschrieben.

Bezüglich der Feiertage soll ich jetzt den Zuschlag von 135% ausgezahlt bekommen (kein Freizeitausgleich). Das Personalamt zieht meine geleisteten Arbeitsstunden an dem Feiertag dann von meinem Zeitkonto ab mit der Begründung, dass die Vergütung für die geleistete Arbeitszeit bereits mit im Tabellenentgelt enthalten ist.

Ist dies so wirklich korrekt?

Für die Variante mit Freizeitausgleich müsste ich meine geleistete Arbeitszeit am Feiertag als Mehrstunden absetzen und erhalte die Zuschläge von 35%. Auch dort wäre die Vergütung im Tabellenentgelt bereits erhalten (auch wenn man normalerweise dort keine Arbeitsleistung erbringt). Die Stunden, die ich aber am Sonntag gearbeitet habe, können auf meinem Arbeitszeitkonto stehen bleiben, denn da gibt es ja keinen Freizeitausgleich.
Ich kenne es bisher nur aus der Privatwirtschaft so, dass man als Freizeitausgleich wie einen Tag zusätzlich frei bekommt und die geleisteten Stunden auf dem Zeitkonto verbleiben, aber hier geht es ja um den TVÖD VKA.

Ist es korrekt, dass die Stunden von meinem Zeitkonto bei Auszahlung der 135% ausgebucht werden? Oder das man die geleistete Arbeitszeit für den Freizeitausgleich absetzen muss?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank im Voraus!