Und inwiefern hätte sich derlei aus der entsprechenden Verordnung ergeben? Oder aus der Erwartung derselben?
Es braucht für die meisten Menschen und Organisationen keinen Staat oder dessen Regelungswut, um zu handeln. Derlei braucht höchstens der Staat selbst - ist ja auch der einzige, der RL hat.
Du beantwortest deine Frage ja selbst.
Aber gerne antworte ich trotzdem: Es sind
Menschen die handeln.
Und diese Menschen, so habe ich in meinem weitgefassten Umfeld sehen können, haben dort wo sie bisher nicht gehandelt haben, nun
aufgrund dieser Verordnung gehandelt.
Seltsam, ist aber so.
Die die Satzung der Volkshochschule Buxtehude hat dieses handeln nicht beeinflusst.
Insofern:
Die "Corona-ArbSchV" wird am Ende sowohl auf die Arbeitswelt als auch auf die Pandemieentwicklung den gleichen Einfluss haben, wie die Satzung der Volkshochschule Buxtehude.
Falsch! Sie hat bei diversen Arbeitsstellen schon jetzt eine größere Auswirkung gehabt.