"Erlangt hat, würde die entsprechende Einstufung verlieren wenn sie ein Abendstudium in Frühkindliche Bildung oder Sozialwissenschaften absolviert und dann die Leitungstelle einer Kita besetzt und somit evtl. TVöD S10 wäre würde sie wieder mit Stufe 1 anfangen und unter Umständen weniger verdienen?"
Bei einer Leistungsstelle bei einem anderen Arbeitgeber besteht tariflich nur Anspruch auf Stufe 1. Alles weitere ist Verhandlungssache. Wenn man da für Stufe 1 kommt ist man selber Schuld...
Beim gleichen Arbeitgeber wäre es eine Höhergruppierung. Dabei würde die Stufe erhalten bleiben.
"Kann sie, wenn sie ein neues Berufsverhältnis eingeht nachträglich dann die Zeit anrechnen lassen?"
Wenn sie entsprechend erfolgreich verhandelt ist es möglich, dass diese Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber berücksichtigt werden. Ist dann aber nicht nachträglich.