Ja, aber nur weil der 31.12. der Schluss eines Kalendervierteljahres ist. Eine Kündigung zum 30.12.2022 wäre nicht tarifkonform.
Auch dann nicht. Der Februar ist ein kurzer Monat, dessen Dauer der der Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht. Die Kündigung muß am 30.01. zugegangen sein, um fristgerecht zum Ablauf des 28.02. zu kündigen.