Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zu Mitte des Monats kündigen?
euterchen:
Hallo,
wenn man weniger als ein Jahr und außerhalb der Probezeit i. R. d. VKA angestellt ist, kann man doch spätestens am 3.2. zum 28.2. kündigen, oder!?
Ist am 3.3. auch eine Kündigung zum 14.3. möglich?
Danke.
Gruß
Saggse:
Kündigungsfrist ist 1 Monat zum Monatsende. Eine Kündigung zum 14.3. sollte bis zum 28.1. möglich sein.
Spid:
Sofern es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, lautet die Antwort auf beide Fragen „nein“. Eine fristgerechte Kündigung zum 14.03. ist nicht möglich.
euterchen:
Die Anstellung ist befristet.
Spid:
Auch dann nicht. Der Februar ist ein kurzer Monat, dessen Dauer der der Kündigungsfrist von 4 Wochen entspricht. Die Kündigung muß am 30.01. zugegangen sein, um fristgerecht zum Ablauf des 28.02. zu kündigen.
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