Autor Thema: [BW] Realschule Teilzeit bei 20 oder 21 Stunden  (Read 1073 times)

AiWdMPrIn

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Hallo Zusammen,

mich beschäftigt eine Frage zur Teilzeitarbeit:

Eine verbeamtete Lehrkraft an einer Realschule in BW hat bei vollem Deputat 27 Unterrichtsstunden zu leisten. Die ledige, kinderlose, nichtbehinderte, vierzigjährige Lehrkraft möchte zu Teilzeitarbeit wechseln. Nun geht es darum, wie das Optimum aussehen könnte:

- Eine Stundenzahl von 22 scheint besser, als eine Stundenzahl von 23, da dann nur 2 (2,44) statt 3 (2,56) Vertretungsstunden unentgeltlich zu leisten sind (?).

- Bei 21 Stunden besteht noch die Möglichkeit eines Sabattjahres im 2/3-Modell, während dies bei 20 Stunden nicht der Fall ist, da sonst eine unterhälftige Beschäftigung entstünde.

- Eine Teilzeitarbeit mit 22 Stunden entspricht mehr als 4/5 eines vollen Deputats, eine Teilzeitarbeit mit 21 Stunden entspricht weniger als 4/5 davon und liefert somit ein starkes Argument für eine Reduzierung der Arbeitslast um 1/5 und damit für einen unterrichtsfreien Tag.

- Je höher das Bruttoeinkommen, desto überproportional größer sind die Abzüge. Das Optimum im Verhältnis von Brutto zu Netto scheint im Bereich um 21 oder 22 Stunden zu liegen.

Die Lehrkraft möchte ihr Deputat auf 20 oder 21 Stunden reduzieren. Ist die Annahme richtig, dass in BW in beiden Fällen nur 2 MAU-Stunden unentgeltlich zu leisten sind? Gibt es andere nichtmonetäre Auswirkungen zwischen 21 gegenüber 20 Stunden (z.B. hinsichtlich Aufsichten, Vertretungsstunden, Anzahl der zu betreuenden Prüfungen und ähnlichen teilbaren Aufgaben)?

Bitte keine wertenden Bemerkungen oder unsächliche Beiträge. Im Voraus vielen Dank.